Parkplätze
Neuigkeiten - Parkplätze
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Ordnungsbussenverordnung mit Bussenliste
Übersicht Parkplätze Pany
Übersicht Parkplätze St. Antönien
Gebührenpflichtige Parkierungsanlagen (Gebühren Ortszentrum)
- Pany, Gemeindehaus, P40
- Pany, Skilift, P41
- Pany, Güggelstein, P42
- Pany, Schwimmbad, P43
- Pany, Riedwies, P44
- Pany, Börtij, P45
- St. Antönien, Skilift Junker, P1
- St. Antönien, Platz, P2
- St. Antönien, Litzigade, P21
- St. Antönien, Ägertji, P31
Gebühren Ortszentrum
pro Stunde CHF 1.00
1 Tag CHF 10.00
Max. Parkzeit 30 Tage
Die bezahlte Parkgebühr gilt nur auf den oben aufgeführten Parkplätzen mit Ortszentrum-Tarif.
Kein Wechsel der Tarifzonen möglich.
Gebührenpflichtige Parkierungsanlagen (Tages- und Mehrtagesparkieren)
- St. Antönien, Holzboden, P3
- St. Antönien, Sand, P4
- St. Antönien, Chüeschärme, P5
- St. Antönien, Garstätt, P6
- St. Antönien, Haldenbrücke, P11
- St. Antönien, Matta, P12
Gebühren Tages- und Mehrtagesparkieren
1 Tag CHF 10.00
2 Tage CHF 12.00
3 Tage CHF 14.00
4 Tage CHF 16.00
jeder weitere Tag zusätzlich je CHF 2.00
Maximum 30 Tage
Die Tickets können bei den Parkautomaten in CHF oder Euro in bar (keine Noten nur Münzen) und mit TWINT oder der Parkingpay-App bezahlt werden.
Hinweis bei Zahlungen mit TWINT oder der Parkingpay-App; Kontrollieren Sie nebst dem Betrag das Ende der Parkdauer sowie das Kontrollschild.
Bei schlechtem Empfang mit dem Handy, begeben Sie sich etwas talein- oder auswärts oder halten Sie genügend Bargeld, keine Noten nur Münzen, zur Bezahlung an der Parkuhr bereit. Bei der Benützung von TWINT können Sie auf dem gleichen Parkplatz einen anderen Code zur Zahlung verwenden.
Parkingpay-App einfach laden - Schweizweit digital parkieren
Beachten Sie bei mehreren erfassten Fahrzeugkennzeichen, dass Sie jeweils das Fahrzeug anwählen, mit welchem Sie gerade unterwegs sind.
Auf folgenden Parkplätzen kann nur mit TWINT oder der Parkingpay-App bezahlt werden.
Barbezahlung hat an der nächstgelegenen Parkuhr zu erfolgen.
Übersicht
Parkplatz | nächste Parkuhr |
P1 Skilift Junker nur Sommer | P2 St. Antönien Platz |
P4 Sand | P3 Holzboden |
P11 Haldenbrücke | P3 Holzboden |
P12 Matta | P3 Holzboden |
P31 Ägertji | P2 St. Antönien Platz |
P41 Skilift | P42 Güggelstein |
P43 Schwimmbad nur Winter | P42 Güggelstein |
Entsprechende Hinweise zur Barbezahlung finden Sie jeweils vor Ort an der Parkuhr.
Parkzeit und allfällige Parkbeschränkungen, insbesondere das Nachtparkverbot im Winter (1.12. - 30.4.), richten sich nach der Signalisation.
Halbjahres- sowie Jahresparkkarten können am Schalter der Gemeinde Luzein oder über den Online-Schalter auf der Webseite www.luzein.ch (Zentrale Dienste > Parkkarten) bezogen werden.
- Halbjahreskarte CHF 60.00 inkl. MwSt
- Jahreskarte CHF 100.00 inkl. MwSt
Bitte beachten Sie, dass online-, telefonische oder Mail-Bestellungen nur an Arbeitstagen bearbeitet werden. Die Bewilligung gilt frühestens ab Erhalt der per Post zugestellten Fahr- oder Parkkarte (Bearbeitungszeit Gemeindeverwaltung 3 - 4 Arbeitstage)
Die Parkplätze Aebi P7, Bord Partnun P8, Sunnistafel Gafien P13, Älpli P22 und Büdemji P32 dürfen nur mit Halbjahres- und Jahreskarten benützt werden.
Dauerparkieren
Falls bei Ihrer Unterkunft nicht genug Autoabstellplätze verfügbar sein sollten, können Sie mit einer Anfrage an den Gemeindevorstand eine Dauerparkkarte beantragen.