Entsorgung | Gemeinde Luzein

Entsorgung

Neuigkeiten - Entsorgung

Entsorgung

Die Entsorgung von Hauskehricht und Sperrgut in der Gemeinde Luzein richtet sich nach den einschlägigen Bestimmungen in der Verordnung über die regionale Hauskehricht- und Sperrgutentsorgung.

Jedermann ist gehalten, das Entstehen von Abfällen zu vermeiden.

Wer Abfälle erzeugt, hat diese nach den Vorschriften des Gesetzes über die Abfallentsorgung sowie des übergeordneten Rechts des Bundes und des Kantons zu trennen, getrennt aufzubewahren, zu verwerten oder umweltverträglich zu entsorgen.

Der Hauskehricht wird jeden Donnerstag abgeführt. Fällt eine Abfuhr auf einen Feiertag, so findet diese am nächstfolgenden Werktag statt.

Abfallentsorgungsgesetz

Standorte der Hauskehricht-Sammelstellen

  • Ascharina
    - Kehrichthaus St. Antönierstrasse
  • Buchen
    - Kehrichthaus
  • Dalvazza
    - beim alten Schützenstand
  • Gadenstätt
    - beim Postauto-Wartehäuschen Belvadere
  • Lunden
    - Parkplatz vor Restaurant Enzian
  • Luzein
    - Parkplatz bei der Kirche
  • Pany
    - Güppeli
    - Sandegga
  • Putz
    - beim alten Schulhaus
  • St. Antönien
    - Werkhof

Kehrichtgebühren

Abfallbewirtschaftung Prättigau

Der private Hauskehricht darf nur in den offiziellen Kehrichtsäcken (Prättigauer Sack) entsorgt werden.

Neben einer Grundgebühr pro Haushalt/Wohnung/Maiensäss belaufen sich die verursacherbezogenen Gebühren:
- 17-Liter-Sack (Rollen à 10 Stück)   CHF   8.00
- 35-Liter-Sack (Rollen à 10 Stück)   CHF 16.00
- 60-Liter Sack (Rollen à 10 Stück)   CHF  27.00
- 110-Liter-Sack (Rollen à 5 Stück)   CHF  24.50
 
Für die Landwirtschaft besteht auch die Möglichkeit, Futtermittelsack-Marken zur Entsorgung des anfallenden Kehrichts in Futtermittelsäcken (Volumen 60 Liter) zu erwerben. 
- Futtermittelsackmarken (Bogen à 12 Marken)       CHF 32.40
Erhältlich in den Volgläden Pany oder St. Antönien noch bis ca. Mitte August 2024 oder solange Vorrat

Sperrgüter bis zu einem Volumen von 100 x 60 x 60 cm sowie max. 25 kg müssen mit einer Sperrgutmarke à CHF 8.00 versehen werden. Grössere Sperrgüter bis zu einem Ausmass von 2 x 1 x 1 m sowie max. 50 kg sind mit 2 Sperrgutmarken zu versehen.
- Sperrgutmarken (Bogen à 12 Marken)          CHF   96.00

Gewerbekehricht darf lose in 800 l-Containern entsorgt werden. Wird der Kehricht ungepresst im Container deponiert, ist der volle Container vor der Abfuhr mit einer blauen Containerplombe zu versehen. Wird der Abfall gepresst, muss am Container vor der Abfuhr eine rote Containerplombe angebracht werden. Die Preise für die Containerplomben betragen:
Containerplombe blau (Gewerbekehricht ungepresst)  CHF 31.50/Plombe
Containerplombe rot (Gewerbekehricht gepresst)         CHF 63.00/Plombe

Die Gebinde können bei den Detaillisten und Grossverteilern im Prättigau erworben werden.

Was möchten Sie entsorgen?