Parkplätze | Gemeinde Luzein

Parkplätze

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Übersicht Parkplätze Pany
Übersicht Parkplätze St. Antönien

Gebührenpflichtige Parkierungsanlagen (Gebühren Ortszentrum)

  • Pany, Gemeindehaus, P40
  • Pany, Skilift, P41
  • Pany, Güggelstein, P42
  • Pany, Schwimmbad, P43
  • Pany, Riedwies, P44
  • St. Antönien, Skilift Junker, P1
  • St. Antönien, Platz, P2
  • St. Antönien, Litzigade, P21
  • St. Antönien, Ägertji, P31

Gebühren Ortszentrum
pro Stunde      CHF  1.00
1 Tag               CHF 10.00
Max. Parkzeit  30 Tage
Die bezahlte Parkgebühr gilt nur auf den oben aufgeführten Parkplätzen mit Ortszentrum-Tarif.
Kein Wechsel der Tarifzonen möglich.

Gebührenpflichtige Parkierungsanlagen (Tages- und Mehrtagesparkieren)

  • St. Antönien, Holzboden, P3
  • St. Antönien, Sand, P4
  • St. Antönien, Chüeschärme, P5
  • St. Antönien, Garstätt, P6
  • St. Antönien, Haldenbrücke, P11
  • St. Antönien, Matta, P12

Gebühren Tages- und Mehrtagesparkieren
1 Tag        CHF 10.00
2 Tage      CHF 12.00
3 Tage      CHF 14.00
4 Tage      CHF 16.00
jeder weitere Tag zusätzlich je CHF 2.00
Maximum 30 Tage

Die Tickets können bei den Parkautomaten in CHF oder Euro in bar (keine Noten nur Münzen) und mit TWINT oder der Parkingpay-App bezahlt werden.
Hinweis bei Zahlungen mit TWINT oder der Parkingpay-App; Kontrollieren Sie nebst dem Betrag das Ende der Parkdauer sowie das Kontrollschild.

Bei schlechtem Empfang mit dem Handy, begeben Sie sich etwas talein- oder auswärts oder halten Sie genügend Bargeld, keine Noten nur Münzen, zur Bezahlung an der Parkuhr bereit. Bei der Benützung von TWINT können Sie auf dem gleichen Parkplatz einen anderen Code zur Zahlung verwenden.

Parkingpay-App einfach laden - Schweizweit digital parkieren
Beachten Sie bei mehreren erfassten Fahrzeugkennzeichen, dass Sie jeweils das Fahrzeug anwählen, mit welchem Sie gerade unterwegs sind.
 
Auf folgenden Parkplätzen kann nur mit TWINT oder der Pakringpay-App bezahlt werden.
Barbezahlung hat an der nächstgelegenen Parkuhr zu erfolgen.

Übersicht

Parkplatznächste Parkuhr
P1 Skilift Junker
nur Sommer
P2 St. Antönien Platz
 
P4 SandP3 Holzboden
P11 HaldenbrückeP3 Holzboden
P12 MattaP3 Holzboden
P31 ÄgertjiP2 St. Antönien Platz
P41 SkiliftP42 Güggelstein
P43 Schwimmbad
nur Winter
P42 Güggelstein
 


Entsprechende Hinweise zur Barbezahlung finden Sie jeweils vor Ort an der Parkuhr.
Parkzeit und  allfällige Parkbeschränkungen, insbesondere das Nachtparkverbot im Winter (1.12. - 30.4.), richten sich nach der Signalisation.

Halbjahres- sowie Jahresparkkarten können am Schalter der Gemeinde Luzein oder über den Online-Schalter auf der Webseite www.luzein.ch (Zentrale Dienste > Parkkarten) bezogen werden.
- Halbjahreskarte    CHF   60.00 inkl. MwSt
- Jahreskarte           CHF 100.00 inkl. MwSt

Bitte beachten Sie, dass online-, telefonische oder Mail-Bestellungen nur an Arbeitstagen bearbeitet werden. Die Bewilligung gilt frühestens ab Erhalt der per Post zugestellten Fahr- oder Parkkarte (Bearbeitungszeit Gemeindeverwaltung 3 - 4 Arbeitstage)

Die Parkplätze Aebi P7, Bord Partnun P8, Sunnistafel Gafien P13, Älpli P22 und Büdemji P32 dürfen nur mit Halbjahres- und Jahreskarten benützt werden.

Dauerparkieren
Falls bei Ihrer Unterkunft nicht genug Autoabstellplätze verfügbar sein sollten, können Sie mit einer Anfrage an den Gemeindevorstand eine Dauerparkkarte beantragen.