Vogelgrippe: Einschränkende Massnahmen für alle Geflügelhalter | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Vogelgrippe: Einschränkende Massnahmen für alle Geflügelhalter

Um der Ausbreitung der Vogelgrippe entgegenzuwirken, ist es wichtig, jeden Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu verhindern.

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat in Absprache mit den Kantonen entschieden, dass ab dem 28. November 2022 bis zum 15. Februar 2023 die gesamte Schweiz als Kontrollgebiet gilt. Es gelten somit schweizweit die gleichen einschränkenden Bestimmungen für die Haltung von Hausgeflügel und Schwimm- und Laufvögeln.

Die erwähnten Bestimmungen sowie die Meldepflicht an die Tierärzteschaft sind auf der Homepage www.luzein.ch (Rubrik News > Vogelgrippe) ersichtlich.
Offizielle Publikation Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit