Reglement für das Befahren der Landwirtschafts-, Forst- und Alpstrassen mit Motorfahrzeugen | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Reglement für das Befahren der Landwirtschafts-, Forst- und Alpstrassen mit Motorfahrzeugen

Die Gemeindeversammlung vom Freitag, 1. Juli 2022 hat das Reglement für das Befahren der Landwirtschafts-, Forst- und Alpstrassen mit Motorfahrzeugen genehmigt. Das Reglement tritt mit dem Beschluss der Gemeindeversammlung per sofort in Kraft.
Neben den bisherigen Strassenabschnitten in St. Antönien darf neu die Tratzastrasse mit Ausnahme des land- und forstwirtschaftlichen Verkehrs nur noch mit einer Bewilligung der Gemeinde befahren werden. Auf der Gemeindeverwaltung können Tagesbewilligungen zu Fr. 15.--  und Jahresbewilligungen zu Fr. 40.--  gelöst werden. Zur Ausstellung einer Bewilligung wird ein Parknachweis eines Grundeigentümers vorausgesetzt.
Liegenschaftseigentümern wird für Fahrten zu den eigenen Liegenschaften auf Gesuch hin eine unentgeltliche Fahrbewilligung ausgestellt.