Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen - Öffentliche Planauflage | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen - Öffentliche Planauflage

Gemeinde Luzein: Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

Öffentliche Planauflage

Vorlage Nr.  S-177071.1  Transformatorenstation BHKW Dalvazza
-Neubau Transformatorenstation auf Parzelle 266 der Gemeinde Luzein Koordinaten: 2777293/1198441

Vorlage Nr.  L-157816.2  10 (20) kV-Kabelleitung zwischen den Transformatorenstationen Bad und BHKW Dalvazza
- Die neue TS BHKW Dalvazza wird in das bestehende Mittelspannungsnetz eingeschlauft. Dazu ist ein neues MS Kabel zwischen der TS Bad (Gemeinde Küblis und der TS BHKW Dalvazza (Gemeinde Luzein) nötig

Vorlage Nr.  L-233411.1  10 (20) kV-Kabelleitung zwischen den Transformatorenstationen BHKW Dalvazza und Dalvazza
- Die neue TS BHKW Dalvazza wird in das bestehende Mittelspannungsnetz eingeschlauft. Dazu wird das MS Kabel zwischen der TS BHKW Dalvazza (Gemeinde Luzein) und der TS Dalvazza (Gemeinde Luzein) neu verlegt

Beim Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI) ist das oben aufgeführte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.

Gesuchsteller
Repower AG Prättigau / Rheintal; Büdemji 1, 7240 Küblis

Öffentliche Auflage
Die Gesuchsunterlagen werden vom 10. Februar 2022 bis am 14. März 2022 in der Gemeinde Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany, öffentlich aufgelegt. Einsichtnahme während den ordentlichen Öffnungszeiten.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42 bis 44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Einsprachen
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:

a.         Einsprachen gegen die Enteignung;
b.         Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c.         Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d.         Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e.         die geforderte Enteignungsentschädigung.

Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.

Eidg. Starkstrominspektorat (ESTI)
Planvorlagen, Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

Chur, 10. Februar 2022                                                                                                                     

Amt für Energie und Verkehr Graubünden
Abteilung Energieproduktion und –versorgung