Parkplatzbewirtschaftung in der Gemeinde Luzein | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Parkplatzbewirtschaftung in der Gemeinde Luzein

Der Gemeindevorstand hat die Ausführungsbestimmungen zur Parkplatzbewirtschaftung erlassen. Diese können auf der Homepage www.luzein.ch (Rubrik Verwaltung > Gesetzgebung) eingesehen und ausgedruckt werden.

Ab 1. Dezember 2022 gelten folgende Gebühren:

Gebührenpflichtige Parkierungsanlagen (Gebühren Ortszentrum)

  • Pany, Gemeindehaus, P40
  • Pany, Skilift, P41
  • Pany, Güggelstein, P42
  • Pany, Schwimmbad, P43
  • Pany, Riedwies, P44
  • St. Antönien, Skilift Junker, P1
  • St. Antönien, Platz, P2
  • St. Antönien, Litzigade, P21
  • St. Antönien, Ägertji, P31

Gebühren Ortszentrum
pro Stunde Fr. 1.00
Maximal Fr. 10.00 pro Tag

Gebührenpflichtige Parkierungsanlagen (Tages- und Mehrtagesparkieren)

  • St. Antönien, Holzboden, P3
  • St. Antönien, Sand, P4
  • St. Antönien, Chüeschärme, P5
  • St. Antönien, Garstätt, P6
  • St. Antönien, Haldenbrücke, P11
  • St. Antönien, Matta, P12

Gebühren Tages- und Mehrtagesparkieren
1 Tag                                                 Fr. 10.00
2 Tage                                               Fr. 12.00
3 Tage                                               Fr. 14.00
4 Tage                                               Fr. 16.00
jeder weitere Tag zusätzlich je     Fr.   2.00
Maximum 30 Tage

Die Tickets können bei den Parkautomaten in CHF oder Euro in bar und mit TWINT, Easy Park oder der Parkingpay-App bezahlt werden.
Eine allfällige Barbezahlung hat an der nächstgelegenen Parkuhr zu erfolgen.

Entsprechende Hinweise zur Barbezahlung sind jeweils vor Ort an der Parkuhr zu finden. Parkzeit und allfällige Parkbeschränkungen, insbesondere das Nachtparkverbot im Winter, richten sich nach der Signalisation.

Halbjahres- und Jahreskarten berechtigen auf allen öffentlichen Parkplätzen gemäss Art. 2 Abs. 1 – 3 zur gelegentlichen Parkierung. Auf den Halbjahres- und Jahrekarten dürfen maximal drei Nummernschilder aufgeführt werden. Explizit nicht zulässig ist die Verwendung für regelmässiges nächtliches Parkieren. Parkzeit und allfällige Parkbeschränkungen, insbesondere das Nachtparkverbot im Winter, richten sich nach der Signalisation.

Halbjahres- sowie Jahresparkkarten können am Schalter der Gemeinde Luzein, bei der Gästeinformation St. Antönien oder über den Online-Schalter auf der Webseite www.luzein.ch (Zentrale Dienste > Parkkarten) bezogen werden.

Halbjahreskarte                                                                    Fr.   60.00
Jahreskarte                                                                          Fr. 100.00

Es ist zu beachten, dass online-, telefonische oder Mail-Bestellungen nur an Arbeitstagen bearbeitet werden. Die Bewilligung gilt frühestens ab Erhalt der per Post zugestellten Fahr- oder Parkkarte (Bearbeitungszeit Gemeindeverwaltung 3 - 4 Arbeitstage).

Die Parkplätze Aebi P7, Bord Partnun P8, Sunnistafel Gafien P13, Älpli P22 und Büdemji P32 dürfen nur mit Halbjahres- und Jahreskarten benützt werden.

Es ist nur mit Bewilligung des Gemeindevorstandes gestattet, Motorfahrzeuge, Anhänger und Motorräder wiederholt länger als 8 Stunden auf öffentlichem Grund oder allgemein zugänglichen Gemeindeparkplätzen abzustellen. Für das Dauerparkieren kann beim Gemeindevorstand eine gebührenpflichtige Bewilligung beantragt werden. Inhaber der Parkbewilligung können ihr Fahrzeug auf den vom Gemeindevorstand zugewiesenen Parkplatz abstellen. Ein allfälliges Nachtparkverbot auf dem entsprechenden Parkplatz wird durch die Bewilligung aufgehoben. Die Gebühr für eine Parkbewilligung beträgt:

Nachtkarte pro Kontrollschild (01.00 – 06.00 Uhr)         Fr.   10.00
Halbjahreskarte pro Kontrollschild                                  Fr. 150.00
Jahreskarte pro Kontrollschild                                        Fr. 250.00