Öffentliche Auflage Kantonales Bauinventar | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Öffentliche Auflage Kantonales Bauinventar

Das Kantonale Bauinventar umfasst schutzwürdige Ortsbilder, Gebäudegruppen und Einzelbauten und ist im Gesetz über den Natur- und Heimatschutz im Kanton Graubünden verankert (KNHG; BR 496.000; Art. 4). Das kantonale Bauinventar dient als Grundlage für die Ortsplanung im Sinne des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG; BR 801.100; Art. 7 und Art. 42).

Der Kanton legt neue Inventare sowie Nachführungen in den betroffenen Gemeinden und beim Kanton während 30 Tagen öffentlich auf. Während der Auflage haben betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Gemeinden die Gelegenheit zur Stellungnahme bei der Kantonalen Denkmalpflege.

Die Ergebnisse des Auflageverfahrens werden den Mitwirkenden in geeigneter Form bekannt gegeben.

Öffentliche Auflage
02. Februar 2024 bis 02. März 2024

Auflageakten
Kantonales Bauinventar (Ortsbilder, Gebäudegruppen und Einzelbauten)
Pläne zum kantonalen Bauinventar

Auflageort
Gemeindeverwaltung Luzein, Panyerstrasse 39, 7243 Pany
Denkmalpflege Graubünden, Gürtelstrasse 89, 7000 Chur
Die Einsichtnahme ist innerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Schriftliche Stellungnahmen
Die schriftlichen Stellungnahmen können bis spätestens am 10. März 2024 bei der Denkmalpflege Graubünden, Gürtelstrasse 89, 7000 Chur, eingereicht werden.