Informationen Steuern 2023 | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Informationen Steuern 2023

Einreichen der Steuererklärungen 2023
Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Die Steuererklärung kann zusammen mit den Beilagen elektronisch eingereicht werden. Für die Übermittlung jeder Steuererklärung wird ein eigener Passcode benötigt. Dieser wird zusammen mit der Steuererklärung zugestellt. Der Passcode ist auf der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung oder auf dem Hauptformular auf Seite 1 unten zu finden.

Die Steuererklärung ist zentral bei der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden in Chur einzureichen. Diese wird, inklusive der Beilagen, in Chur vollständig gescannt sowie elektronisch bearbeitet und archiviert. Die Papierunterlagen werden vernichtet, eine Rücksendung von eingereichten Dokumenten ist aufgrund der operativen Abläufe nicht möglich.

Fristen

Die ausgefüllten und unterzeichneten Steuererklärungen samt Beilagen sind einzureichen:

  • Bis 31. März 2024
    für Unselbständige, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften.
  • Bis 30. September 2024
    für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden
  • Bis 30. September 2024
    für Selbständigerwerbende, Landwirte, einfache Gesellschaften und ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten in Graubünden

Fristverlängerungen

Fristerstreckungsgesuche sind ebenfalls bei der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen:

  • online:        www.stv.gr.ch
  • E-Mail:       andrea.gabriel@luzein.ch
  • Post:          Steueramt Luzein, Panyerstrasse 39, 7243 Pany
     
  • Die Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen:
    Vollständige Register-Nummer (inkl. Gemeinde-Nummer), Name Vorname und Wohnsitzgemeinde.
  • Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. In begründeten Einzelfällen kann ausnahmsweise eine weitere Frist beantragt werden.

Rechnungsstellung provisorische Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2023

  • Die Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2023 werden in einer ersten Phase provisorisch in Rechnung gestellt – Basis hiezu bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2022.
  • Provisorische Kantons- und Bundessteuerrechnungen 2023 mit Beträgen unter CHF 300.-- werden nicht fakturiert.
  • Der Versand der provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuerrechnungen 2023 erfolgt Ende Januar 2024.
  • Haben die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2023 gegenüber der letzten Steuerperiode 2022 stark geändert, kann beim Steueramt Luzein schriftlich oder per E-Mail (andrea.gabriel@luzein.ch) eine Korrektur der Steuerfaktoren für Einkommen und Vermögen 2023 verlangt werden. Dabei sind zwingend das mutmassliche steuerbare Einkommen bzw. das mutmassliche steuerbare Vermögen mitzuteilen. In diesem Fall werden neue provisorische Steuerrechnungen 2023 zugestellt.
  • Nach dem Eingang der Steuererklärung 2023 sowie der nachfolgenden definitiven Veranlagung werden die Differenzbeträge nachgefordert oder zurückerstattet bzw. verrechnet.

Internet

Informationen über diverse Themen (aktuelle Praxisfestlegungen, gemeinnützige Zuwendungen usw.) und Downloads (Wegleitung, Lohnausweise 2023, SofTax GR 2023 NP usw.) sind im Internet unter folgender Adresse zu finden:

Gemeindesteueramt Luzein