Informationen Steuern 2022 | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Informationen Steuern 2022

Einreichen der Steuererklärungen 2022

Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Die Steuererklärung kann zusammen mit den Beilagen elektronisch eingereicht werden und gilt erst dann als eingereicht, wenn die unterzeichnete Quittung beim Verarbeitungszentrum in Chur eingetroffen ist.

Für die Übermittlung jeder Steuererklärung wird ein eigener Passcode benötigt. Dieser wird zusammen mit der Steuererklärung zugestellt. Der Passcode ist auf der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung oder auf dem Hauptformular auf Seite 1 unten zu finden.

Die Steuererklärung ist zentral bei der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden in Chur einzureichen. Diese wird, inklusive der Beilagen, in Chur vollständig gescannt sowie elektronisch bearbeitet und archiviert. Die Papierunterlagen werden vernichtet, eine Rücksendung von eingereichten Dokumenten ist aufgrund der operativen Abläufe nicht möglich.

Fristen
Die ausgefüllten und unterzeichneten Steuererklärungen samt Beilagen sind einzureichen:

  • Bis 31. März 2023
    für Unselbständige, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften.
  • Bis 30. September 2023
    für ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften im Kanton Graubünden
  • Bis 30. September 2023
    für Selbständigerwerbende, Landwirte, einfache Gesellschaften und ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Betriebsstätten in Graubünden

Fristverlängerungen
Fristerstreckungsgesuche sind ebenfalls bei der kantonalen Steuerverwaltung einzureichen:

  • online:        www.stv.gr.ch
  • schriftlich:  Kantonale Steuerverwaltung GR
                      
    Verarbeitungszentrum 2/KO
                      S
    teinbruchstrasse 18
                      
    7001 Chur
     
  • Die Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen:
    Vollständige Register-Nummer (inkl. Gemeinde-Nummer), Name Vorname und Wohnsitzgemeinde.
  • Die gewährten Fristen werden nicht bestätigt und sind grundsätzlich nicht verlängerbar. In begründeten Einzelfällen kann ausnahmsweise eine weitere Frist beantragt werden.

Rechnungsstellung provisorische Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2022

  • Die Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2022 werden in einer ersten Phase provisorisch in Rechnung gestellt – Basis hiezu bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2021.
  • Provisorische Kantons- und Bundessteuerrechnungen 2022 mit Beträgen unter CHF 300.--  werden nicht fakturiert.
  • Der Versand der provisorischen Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuerrechnungen 2022 erfolgt Ende Januar 2023.
  • Haben die Einkommens- und Vermögensverhältnisse im Bemessungsjahr 2022 gegenüber der letzten Steuerperiode 2021 stark geändert, kann beim Steueramt schriftlich oder per E-Mail (andrea.gabriel@luzein.ch) eine Korrektur der Steuerfaktoren für Einkommen und Vermögen 2022 verlangt werden. Dabei sind zwingend das mutmassliche steuerbare Einkommen bzw. das mutmassliche steuerbare Vermögen mitzuteilen. In diesem Fall werden neue provisorische Steuerrechnungen 2022 zugestellt.
  • Nach dem Eingang der Steuererklärung 2022 sowie der nachfolgenden definitiven Veranlagung werden die Differenzbeträge nachgefordert oder zurückerstattet bzw. verrechnet.

Internet
Informationen über diverse Themen (aktuelle Praxisfestlegungen, gemeinnützige Zuwendungen usw.) und Downloads (Wegleitung, Lohnausweise 2022, SofTax GR 2022 NP usw.) sind im Internet unter folgender Adresse zu finden: