Fütterungsverbot für Schalenwild | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Fütterungsverbot für Schalenwild

Die Fütterung von Schalenwild ist gemäss Art. 29 KJG verboten. Hirsche, Rehe usw. dürfen weder aktiv durch Auslegen von Futter noch passiv durch ungeschützte Komposte, Siloballenlager oder Grünabfallsammelstellen gefüttert werden.

Sowohl die Gemeinde als auch der zuständige Wildhüter bitten die Bevölkerung, keine Rabenkrähen in Orts- und Dorfnähe zu füttern.
Wildhüter Bezirk 11