Beschwerdeauflage Teilrevision Ortsplanung Luzein | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Beschwerdeauflage Teilrevision Ortsplanung Luzein

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung vom 25. November 2022 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt.

Gegenstand:
Teilrevision der Ortsplanung Luzein (Börtji/hintere Engi/Underdorf)

Auflageakten Ortsplanung:

  • Genereller Erschliessungsplan Börtji 1 : 1000
  • Zonenplan hintere Engi 1 : 1000
  • Zonenplan Underdorf 1 : 1000
  • Planungs- und Mitwirkungsbericht (informativ)
  • Projekt Parkierung Börtji (informativ)
  • Standortevaluation Parkierung (informativ)
  • Technischer Bericht, KV und Pläne Sammelprojekt Schutzbauten,
  • Objekt: Parz. 3315, Geb. 1-29, 1-29-A, hintere Engi, St. Antönien, Neubau Lawinenschutzwand

Auflagefrist:
30 Tage (9. Dezember 2022 – 9. Januar 2023)

Auflageort/Zeit:
Gemeindeverwaltung Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany (während den ordentlichen Öffnungszeiten)

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung haben oder nach Bundesrecht oder kantonalem Spezialrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht bezüglich der Ortsplanung nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.