Beschwerdeauflage Teilrevision Ortsplanung Luzein | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Beschwerdeauflage Teilrevision Ortsplanung Luzein

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 5. März 2021 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung statt.

Gegenstand:
Teilrevision der Ortsplanung Luzein (Umzonung St. Antönien)

Auflageakten Ortsplanung:
-Zonenplan 1:1000 Litzirüti (Änderungsplan/Informationsplan)
-Zonenplan 1:1000 Überwasser (Änderungsplan/Informationsplan)
-Planungs- und Mitwirkungsbericht

Auflagefrist:
30 Tage (19. März – 19. April 2021)

Auflageort/Zeit:
Gemeindeverwaltung Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany
(während den ordentlichen Öffnungszeiten)

Planungsbeschwerden:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung haben oder nach Bundesrecht oder kantonalem Spezialrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum bei der Regierung schriftlich Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht bezüglich der Ortsplanung nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.