Feuerwerksverbot | Gemeinde Luzein

Feuerwerksverbot

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Notification - Feuerwerksverbot

Gestützt auf Art. 10 des Polizeigesetzes der Gemeinde Luzein ist jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) auf dem gesamten Gemeindegebiet verboten bzw. der Bewilligungspflicht unterstellt. Das Aufsteigen lassen von Himmelslaternen ist generell verboten.