Gästetaxe Gemeinde Luzein
Neuigkeiten - Gästetaxe Gemeinde Luzein
Per 1.1.2015 ist das Gästetaxengesetz der Gemeinde Luzein in Kraft und gilt seit 1.1.2016 auch für St. Antönien. Es ersetzt die alten Kurtaxengesetze vollständig. Alle touristischen Aufgaben sind per 1.1.2015 (Pany/Luzein) bzw. per 1.1.2016 (St. Antönien) von den vormaligen Tourismusvereinen an die Gemeinde übergegangen. Bitte beachten Sie die Bestimmungen des neuen Gästetaxengesetzes.
- Seit 1.1.2015 wird die Kurtaxe nur noch als Jahrespauschale (durch die Gemeinde) erhoben. Es gibt keine Einzel-Abrechnung mehr. Die Meldescheinbüchlein gehören der Vergangenheit an; bitte keine Meldescheine mehr ausfüllen, abgeben, bezahlen.
- Die Jahrespauschale berechnet sich nach Grösse der Ferienwohnung, siehe Gesetz und Ausführungsbestimmungen (am Seitenende zum Download). Das Erhebungsformular wird Ihnen beim Erwerb oder Dauermiete einer Liegenschaft zustellt. Die Jahresrechnung wird im Verlauf des Kalenderjahres von der Gemeinde bei den Eigentümern und Dauermietern eintreffen. (Dauermieter erhalten die Jahresrechnung direkt zugeschickt.)
- In der Jahrespauschale sind alle UNENTGELTLICH beherbergten Gäste (Familienangehörige, Freunde, etc.) inbegriffen.
- Wer seine Ferienwohnung auch ENTGELTLICH vermietet, wird (anstatt mit der Jahrespauschale nach Art.5c der Ausführungsbestimmungen) mit der Jahrespauschale nach Art.5b der Ausführungsbestimmungen eingestuft.
- Für die Weiterverrechnung der Kurtaxe an die Gäste (bei Vermietung) gilt die Berechnungsgrundlage von CHF 4.00 pro Gästenacht.
- Mit der Gästetaxe werden verschiedene Vergünstigungen finanziert und in Form der neuen 'Pany-St. Antönien Card' präsentiert werden. Alle Gäste kommen in Genuss dieser Vergünstigungen, in Form einer personalisierten 'Pany-St. Antönien Card'.
Für Auskünfte: Tourismus Pany-St. Antönien Tel. +41 81 300 32 22
Gemeinde Luzein, Tel. +41 81 300 32 20
Gästetaxengesetz/Ausführungsbestimmungen Gemeinde Luzein