Leitbild alt | Gemeinde Luzein

Leitbild alt

Neuigkeiten - Leitbild alt

Leitbild

Der Gemeindevorstand freut sich, Ihnen das Leitbild vorzustellen. Es hält die wesentlichsten Grundgedanken für unser Gemeindeleben fest und dient als Basis für das politische Handeln.

 

Allgemein

 Leitsatz 1:

Luzein soll sich bis im Jahre 2020 zu einer Gemeinde mit gegen 1600 Einwohnern entwickeln.

Leitsatz 2:Die bestehende Siedlungsstruktur ist soweit möglich in der Ortsplanungsrevision zu berücksichtigen.

  

Siedlung

 Leitsatz 3:

Die Anordnung, Grösse und Struktur der Bauzonen soll der wünschenswerten Entwicklung der Gemeinde (Fraktionen) entsprechen.

Leitsatz 4:

Bestehende Dorf-, Dorfkern-und Wohnzonen sollen verdichtet werden.

Leitsatz 5:

Erhaltenswerte bauliche Substanzen sind zu schützen.

Leitsatz 6:

Für Einheimische sollen ausreichend Baulandreserven zu attraktiven Preisen bereitgestellt werden.

Leitsatz 7:

An geeigneten Standorten sollen Lagerzonen zur Lagerung von Baumaterialien und Holz geschaffen werden (keine Gewerbezone).

Leitsatz 8:

Zur Förderung des lokalen Gewerbes soll nach Möglichkeit in allen Fraktionen ausreichend Gewerbe-und/oder Wohn-Gewerbezonen geschaffen werden.

Leitsatz 9:

Die Attraktivität des Gewerbe-und Industriestandortes Dalvazza soll gesteigert werden.

  

Infrastruktur

 Leitsatz 10:

Das Angebot an öffentlichen Parkplätzen soll in allen Fraktionen nach Möglichkeit erhöht werden.

Leitsatz 11:Die bestehenden und die neu zu schaffenden Standorte für die Sammlung von Kehricht und wieder verwertbaren Stoffen (Glas, Papier, Metall etc.) sowie für Grünabfälle sind planlich festzulegen.

  

Land-und Forstwirtschaft

 

Leitsatz 12:

Gut geeignete landwirtschaftliche Produktionsflächen sollen durch Fremdnutzungen möglichst nicht beeinträchtigt werden.

Leitsatz 13:

Der Bau von Wald-und Güterwegen erfolgt nach Bedarf. Grundlagen bilden das Integralprojekt und der Waldentwicklungsplan (WEP).

Leitsatz 14:Für geeignete Gebiete ist die Durchführung von Teilmeliorationen zu prüfen.

  

Natur-und Landschaftsschutz

 

Leitsatz 15:Der Schutz und die nachhaltige Sicherung von landschaftlich wertvollen Objekten und Gebieten soll gewährleistet sein. Besondere Beachtung sind dem Gebiet "Stelserberg" und der Moorlandschaft Nr. 320 "Pany-Trazza" zu schenken. Die gegenwärtige landwirtschaftliche und touristische Nutzung muss auch weiterhin möglich sein (Bestandesgarantie).

  

Gefahrenzonen

 

Leitsatz 16:Gefährdete Gebiete sollen den entsprechenden Gefahrenzonen zugewiesen und die Schadenprävention wo nötig mit geeigneten Massnahmen unterstützt werden.

  

Tourismus

 Leitsatz 17:

Der Erholungswert der Landschaft soll erhalten und nach Möglichkeit sogar gesteigert werden.

Leitsatz 18:

Rad-, Wander-und Winterwanderwege sowie Schlittelwege sollen, in Koordination mit dem land-und forstwirtschaftlichen Wegnetz, erhalten respektive erweitert werden.

Leitsatz 19:

Die Schneesicherheit für den Skilift Pany soll verbessert werden.

Leitsatz 20:Hotellerie und Gastgewerbe sollen mit geeigneten Massnahmen gefördert werden.

  

Finanzen

 

Leitsatz 21:Die Umsetzung des Verursacherprinzips soll optimiert werden. Die Gemeinde Luzein muss als Wohngemeinde steuerlich attraktiv sein.