Leitbild alt
Neuigkeiten - Leitbild alt
Leitbild
Der Gemeindevorstand freut sich, Ihnen das Leitbild vorzustellen. Es hält die wesentlichsten Grundgedanken für unser Gemeindeleben fest und dient als Basis für das politische Handeln.
Allgemein
Leitsatz 1:
Luzein soll sich bis im Jahre 2020 zu einer Gemeinde mit gegen 1600 Einwohnern entwickeln.
Leitsatz 2:Die bestehende Siedlungsstruktur ist soweit möglich in der Ortsplanungsrevision zu berücksichtigen.
Siedlung
Leitsatz 3:
Die Anordnung, Grösse und Struktur der Bauzonen soll der wünschenswerten Entwicklung der Gemeinde (Fraktionen) entsprechen.
Leitsatz 4:
Bestehende Dorf-, Dorfkern-und Wohnzonen sollen verdichtet werden.
Leitsatz 5:
Erhaltenswerte bauliche Substanzen sind zu schützen.
Leitsatz 6:
Für Einheimische sollen ausreichend Baulandreserven zu attraktiven Preisen bereitgestellt werden.
Leitsatz 7:
An geeigneten Standorten sollen Lagerzonen zur Lagerung von Baumaterialien und Holz geschaffen werden (keine Gewerbezone).
Leitsatz 8:
Zur Förderung des lokalen Gewerbes soll nach Möglichkeit in allen Fraktionen ausreichend Gewerbe-und/oder Wohn-Gewerbezonen geschaffen werden.
Leitsatz 9:
Die Attraktivität des Gewerbe-und Industriestandortes Dalvazza soll gesteigert werden.
Infrastruktur
Leitsatz 10:
Das Angebot an öffentlichen Parkplätzen soll in allen Fraktionen nach Möglichkeit erhöht werden.
Leitsatz 11:Die bestehenden und die neu zu schaffenden Standorte für die Sammlung von Kehricht und wieder verwertbaren Stoffen (Glas, Papier, Metall etc.) sowie für Grünabfälle sind planlich festzulegen.
Land-und Forstwirtschaft
Leitsatz 12:
Gut geeignete landwirtschaftliche Produktionsflächen sollen durch Fremdnutzungen möglichst nicht beeinträchtigt werden.
Leitsatz 13:
Der Bau von Wald-und Güterwegen erfolgt nach Bedarf. Grundlagen bilden das Integralprojekt und der Waldentwicklungsplan (WEP).
Leitsatz 14:Für geeignete Gebiete ist die Durchführung von Teilmeliorationen zu prüfen.
Natur-und Landschaftsschutz
Leitsatz 15:Der Schutz und die nachhaltige Sicherung von landschaftlich wertvollen Objekten und Gebieten soll gewährleistet sein. Besondere Beachtung sind dem Gebiet "Stelserberg" und der Moorlandschaft Nr. 320 "Pany-Trazza" zu schenken. Die gegenwärtige landwirtschaftliche und touristische Nutzung muss auch weiterhin möglich sein (Bestandesgarantie).
Gefahrenzonen
Leitsatz 16:Gefährdete Gebiete sollen den entsprechenden Gefahrenzonen zugewiesen und die Schadenprävention wo nötig mit geeigneten Massnahmen unterstützt werden.
Tourismus
Leitsatz 17:
Der Erholungswert der Landschaft soll erhalten und nach Möglichkeit sogar gesteigert werden.
Leitsatz 18:
Rad-, Wander-und Winterwanderwege sowie Schlittelwege sollen, in Koordination mit dem land-und forstwirtschaftlichen Wegnetz, erhalten respektive erweitert werden.
Leitsatz 19:
Die Schneesicherheit für den Skilift Pany soll verbessert werden.
Leitsatz 20:Hotellerie und Gastgewerbe sollen mit geeigneten Massnahmen gefördert werden.
Finanzen
Leitsatz 21:Die Umsetzung des Verursacherprinzips soll optimiert werden. Die Gemeinde Luzein muss als Wohngemeinde steuerlich attraktiv sein.