Amtliche Beglaubigung | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Amtliche Beglaubigung

Im Geschäftsverkehr wird verschiedentlich die amtliche Beglaubigung von Unterschriften oder anderen Dokumenten verlangt. Zuständig für die Beglaubigung von Unterschriften sind patentierte Notare, Regionalnotare, Grundbuchverwalter sowie Gemeindeschreiber.
Die Gemeinde Luzein führt in Person des Gemeindeschreibers ebenfalls vorgenannte Beglaubigungen aus. Hierfür ist jedoch vorgängig ein Termin zu vereinbaren.