Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Teilrevision der Ortsplanung "Moorlandschaft" | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Bekanntgabe Genehmigungsbeschluss Teilrevision der Ortsplanung "Moorlandschaft"

Die Regierung des Kantons Graubünden hat am 19. Juni 2019 mit Beschluss Nr. 452 in Anwendung von Art. 49 des Kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) die von der Gemeindeversammlung am 22. Juni 2018 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung „Moorlandschaft“ genehmigt.

Der Zonenplan 1 : 2‘000 Moorlandschaft vom 22. Juni 2018 wurde mit folgendem Hinweis und folgendem Ersuchen genehmigt:

  • Es wird darauf hingewiesen, dass die neue Abgrenzung der Landschaftsschutzzone Moorlandschaft (LSM) im Bereich der Parzellen Nr. 883 und 536 kein Präjudiz für die Prüfung allfälliger Baugesuche bildet.
  • Die Gemeinde wird ersucht, die LSM im Bereich der Parzelle Nr. 528 zu überprüfen.

Das genehmigte Planungsmittel und der vollständige Regierungsbeschluss liegen auf der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus Pany während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf.