Verkehrsanordnung - Öffentliche Bekanntmachung | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Verkehrsanordnung - Öffentliche Bekanntmachung

1. Der Gemeindevorstand Luzein beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkungen auf Gemeindeboden aufzuheben bzw. einzuführen:

Aufhebung: Parkieren verboten (Sig. 2.50)
Beidseits der Strasse
-Luzein, St. Antönien, Strecke Stelli – St. Antönien

Aufhebung: Parkieren gestattet (Sig. 4.17)
Gestattet nur mit Jahres- und Halbjahreskarte
-Luzein, St. Antönien, Parkplatz (P1) Stelli (ca. 10 Plätze)

Parkieren gestattet (Sig. 4.17)
Nur für Elektrofahrzeuge während Ladevorgang
-Luzein, St. Antönien, Parkplatz (P2) Platz (2 Plätze)

Der Teilbereich in der Verfügung der Kantonspolizei Graubünden vom 11. März 2016 (Parkieren verboten / Strecke Stelli – St. Antönien und Parkieren gestattet / Parkplatz (P1) Stelli) soll aufgehoben werden.

2. Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 16. Juli 2020 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.

3. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany, eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.