Neuigkeiten - Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern und Pflanzen
Bauten, Anlagen und Bepflanzungen entlang der Strassen müssen so instand gehalten und gepflegt werden, dass aus ihrem Bestand keine Nachteile und Gefahren für diese Strassen, die Schneeräumungsfahrzeuge und die Verkehrsteilnehmenden entstehen. Störende Bäume, Sträucher und Pflanzen sind im Sinne der Strassenverordnung des Kantons Graubünden bis spätestens 30. September 2024 zurückzuschneiden.