Neuigkeiten - Wildruhezonen
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Wildruhezonen auf Gemeindegebiet Luzein während der Zeit vom 20. Dezember 2025 bis 30. April 2026 nur auf den in der Landkarte 1:25 000 grün eingezeichneten Wegen betreten werden dürfen. (Ausnahme: Putzer- und Luzeiner Stein vom 20.12.2025 bis 31.03.2026)
Die Wildruhezonen dienen dem Schutz von Flora und Fauna vor übermässigem Gemeingebrauch. Insbesondere soll das Wild in den Einstandsgebieten nicht beunruhigt werden.
Beachten Sie bitte die Hinweistafeln, auf welchen die Zonenkarte wie auch weitere Informationen angebracht sind. Weiter machen wir Sie darauf aufmerksam, dass im Internet unter www.wildruhe.gr.ch über alle Wildruhezonen im Kanton informiert wird.