Wiesenschluss | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Wiesenschluss

Gestützt auf Art. 5 des Alp-, Weide- und Flurgesetzes endet die offene Zeit im Frühjahr wie folgt:

bis 1‘200 m ü.M.                1. April
1‘201 – 1‘800 m ü.M.         1. Mai
über 1‘800 m ü.M.             1. Juni

Ab diesem Zeitpunkt ist ein Passieren der Wiesen und Weiden durch Fussgänger und Tiere generell verboten. Im Herbst beginnt die offene Zeit am 15. November.