Neuigkeiten - Wiesenschluss
Gestützt auf Art. 5 des Alp-, Weide- und Flurgesetzes endet die offene Zeit im Frühjahr wie folgt:
bis 1‘200 m ü.M. 1. April
1‘201 – 1‘800 m ü.M. 1. Mai
über 1‘800 m ü.M. 1. Juni
Ab diesem Zeitpunkt ist ein Passieren der Wiesen und Weiden durch Fussgänger und Tiere generell verboten. Im Herbst beginnt die offene Zeit am 15. November.