Verunreinigung von öffentlichen Strassen, Plätzen und Wegen | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Verunreinigung von öffentlichen Strassen, Plätzen und Wegen

Gestützt auf Art. 14 des Polizeigesetzes der Gemeinde Luzein ist es verboten, öffentliche Sachen (öffentliche Strassen, Plätze, Wege usw.) zu verunreinigen. Damit bei starken Niederschlägen der Ablauf des Regenwassers gewährleistet ist, haben die Wiesenbewirtschafter die Strassen, Ganetten, Querabschläge und Einlaufschächte von Heu und sonstigen Verschmutzungen frei zu halten. Bei Nichteinhaltung wird der Gemeindewerkdienst die Reinigung auf Kosten der Verursacher vornehmen.