Neuigkeiten - Verkehrsbeschränkung - Öffentliche Bekanntmachung
1. Der Gemeindevorstand beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung gemäss Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) auf dem Gebiet der Gemeinde Luzein einzuführen:
Höchstgewicht 18t (Sig. 2.16)
Luzein, St. Antönien ausserorts, auf der Partnunstrasse, ab Ende der V726.40 St. Antönienstrasse bei km 12.699
2. Die Anpassung des Höchstgewichts auf der Partnunstrasse stützt sich auf den technischen Bericht des Ingenieurbüros tur gmbh aus Davos ab.
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 30. Juli 2020 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 SVG sowie Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsbeschränkung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany, eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.