Neuigkeiten - Verkehrsanordnung - Öffentliche Bekanntmachung
1. Der Gemeindevorstand Luzein beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf dem Gemeindegebiet einzuführen:
Parkieren verboten (Sig. 2.50)
Zusatztafel: Wendeplatz
- Dalvazza, Obere Dalvazzastrasse, Wendeplatz zwischen den Gebäuden Nr. 6 und Nr. 12, Koordinaten: 2777442 1198554
2. Mit dieser Massnahme soll das nicht sinngemässe Parkieren auf dem Wendeplatz unterbunden werden.
3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 19. März 2026 von der Kantonspolizei Graubünden gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 SVG sowie Art. 7 Abs. 1 und 2 EGzSVG genehmigt.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Luzein eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Obergericht.