Neuigkeiten - Verkehrsanordnung - Öffentliche Bekanntmachung
1. Der Gemeindevorstand Luzein beabsichtigt nachfolgende Verkehrsbeschränkungen
gemäss Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) auf dem Gebiet der Gemeinde
Luzein einzuführen:
Höchstbreite 2.0 m (Sig. 2.18)
- Buchen, zwischen Parnetzlisstrasse (Schwesternheim), 2‘773‘582/1‘201‘177, und
Kehrplatz Meliorationsstrasse, 2‘773‘694/1‘200‘945
Höchstbreite 2.0 m (Sig. 2.18)
- Putz, Unterputzweg, ab Verzweigung V726.23 Lundenstrasse, 2'775'536/1'199'682,
bis Verzweigung Lerchwaldweg, 2'775'096/1'199'863
2. Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 12. August 2022 von
der Kantonspolizei Graubünden gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 SVG und Art. 7 Abs.
1 und 2 EGzSVG genehmigt.
3. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit den geplanten
Verkehrsbeschränkungen können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung
beim Gemeindevorstand Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany,
eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet
die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer
Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.