Verkehrsanordnung - Öffentliche Bekanntmachung | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Verkehrsanordnung - Öffentliche Bekanntmachung

1. Der Gemeindevorstand Luzein beabsichtigt nachfolgende Verkehrsbeschränkungen
    
gemäss Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) auf dem Gebiet der Gemeinde
    
Luzein einzuführen:

    Parkieren verboten (Sig. 2.50)
    Nachtparkverbot, zeitliche Vorgaben gemäss den kommunalen Ausführungsbe-
    stimmungen für die Parkplatzbewirtschaftung


    - Pany, Gemeindehaus, 2‘777‘657/1‘200‘156, ca. 10 Plätze
    - Pany, Riedwies, 2‘775‘923/1‘200‘506, ca. 30 Plätze
    - Pany, Schwimmbad, 2‘777‘420/1200‘480, ca. 16 Plätze
    - Pany, Güggelstein, 2‘777‘315/1‘200‘358, ca. 51 Plätze
    - Pany, Skilift, 2‘777‘271/1‘200‘303, ca. 25 Plätze
    - Pany, Schulhaus, 2‘777‘210/1‘199‘926, ca. 25 Plätze


    Parkieren verboten (Sig. 2.50)
    Zusatztafel: beidseits der Strasse

    - Pany, entlang der Bovastrasse, 2‘777‘621/1‘200‘263 bis 2‘777‘421/1‘200‘988
    - Pany, entlang der Tratzastrasse, 2‘777‘217/1‘200‘209 bis 2‘774‘965 /1‘200‘525
    - Pany, entlang der Schwimmbadstrasse, 2‘777‘368/1‘200‘395 bis
      2‘777‘521/1‘200‘573

    Zone Parkieren verboten (Sig. 2.59.1)
    Zusatztafel: Ausgenommen signalisierte und markierte Plätze

    - Pany, flächendeckend im Innerortsbereich

    Parkieren gestattet (Sig. 4.17)

    - Pany, Schulhaus, 2‘777‘210/1‘199‘926, ca. 25 Plätze

    Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)

    Zusatztafel: Reserviert für Wohnmotorwagen und Wohnanhänger

    - Pany, Güggelstein, 2‘777‘315/1‘200‘358, ca. 5 Plätze

    Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)
    Gebühren und zeitliche Beschränkungen sind in den kommunalen Ausführungsbe-
    stimmungen für die Parkplatzbewirtschaftung geregelt

    - Pany, Gemeindehaus, 2‘777‘657/1‘200‘156, ca. 10 Plätze
    - Pany, Riedwies, 2‘775‘923/1‘200‘506, ca. 30 Plätze
    - Pany, Güggelstein, 2‘777‘315/1‘200‘358, im Sommer ca. 31 und im Winter ca.
      51 Plätze
    - Pany, Skilift, 2‘777‘271/1‘200‘303, ca. 25 Plätze
    - Pany, Schwimmbad, 2‘777‘420/1‘200‘480, ca. 16 Plätze


2. Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 12. August 2022 von
    
der Kantonspolizei Graubünden gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 SVG und Art. 7 Abs.
    1 und 2 EGzSVG genehmigt.


3. Die Verfügung der Kantonspolizei Graubünden vom 13. Oktober 2016 wird
    
aufgehoben.

4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit den geplanten
    Verkehrsbeschränkungen können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung
    beim Gemeindevorstand Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany,
    eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet
    die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer
    Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.