Neuigkeiten - Verkehrsanordnung - Öffentliche Bekanntmachung
1. Der Gemeindevorstand Luzein beabsichtigt nachfolgende Verkehrsbeschränkungen
gemäss Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) auf dem Gebiet der Gemeinde
Luzein einzuführen:
Parkieren verboten (Sig. 2.50)
Nachtparkverbot, zeitliche Vorgaben gemäss den kommunalen Ausführungsbe-
stimmungen für die Parkplatzbewirtschaftung
- Pany, Gemeindehaus, 2‘777‘657/1‘200‘156, ca. 10 Plätze
- Pany, Riedwies, 2‘775‘923/1‘200‘506, ca. 30 Plätze
- Pany, Schwimmbad, 2‘777‘420/1200‘480, ca. 16 Plätze
- Pany, Güggelstein, 2‘777‘315/1‘200‘358, ca. 51 Plätze
- Pany, Skilift, 2‘777‘271/1‘200‘303, ca. 25 Plätze
- Pany, Schulhaus, 2‘777‘210/1‘199‘926, ca. 25 Plätze
Parkieren verboten (Sig. 2.50)
Zusatztafel: beidseits der Strasse
- Pany, entlang der Bovastrasse, 2‘777‘621/1‘200‘263 bis 2‘777‘421/1‘200‘988
- Pany, entlang der Tratzastrasse, 2‘777‘217/1‘200‘209 bis 2‘774‘965 /1‘200‘525
- Pany, entlang der Schwimmbadstrasse, 2‘777‘368/1‘200‘395 bis
2‘777‘521/1‘200‘573
Zone Parkieren verboten (Sig. 2.59.1)
Zusatztafel: Ausgenommen signalisierte und markierte Plätze
- Pany, flächendeckend im Innerortsbereich
Parkieren gestattet (Sig. 4.17)
- Pany, Schulhaus, 2‘777‘210/1‘199‘926, ca. 25 Plätze
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)
Zusatztafel: Reserviert für Wohnmotorwagen und Wohnanhänger
- Pany, Güggelstein, 2‘777‘315/1‘200‘358, ca. 5 Plätze
Parkieren gegen Gebühr (Sig. 4.20)
Gebühren und zeitliche Beschränkungen sind in den kommunalen Ausführungsbe-
stimmungen für die Parkplatzbewirtschaftung geregelt
- Pany, Gemeindehaus, 2‘777‘657/1‘200‘156, ca. 10 Plätze
- Pany, Riedwies, 2‘775‘923/1‘200‘506, ca. 30 Plätze
- Pany, Güggelstein, 2‘777‘315/1‘200‘358, im Sommer ca. 31 und im Winter ca.
51 Plätze
- Pany, Skilift, 2‘777‘271/1‘200‘303, ca. 25 Plätze
- Pany, Schwimmbad, 2‘777‘420/1‘200‘480, ca. 16 Plätze
2. Die geplanten Verkehrsbeschränkungen wurden vorgängig am 12. August 2022 von
der Kantonspolizei Graubünden gestützt auf Art. 3 Abs. 3 und 4 SVG und Art. 7 Abs.
1 und 2 EGzSVG genehmigt.
3. Die Verfügung der Kantonspolizei Graubünden vom 13. Oktober 2016 wird
aufgehoben.
4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit den geplanten
Verkehrsbeschränkungen können innerhalb von 30 Tagen seit der Veröffentlichung
beim Gemeindevorstand Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany,
eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen entscheidet
die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer
Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.