Verkehrsanordnung - Öffentliche Bekanntmachung | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Verkehrsanordnung - Öffentliche Bekanntmachung

1. Der Gemeindevorstand Luzein beabsichtigt folgende Verkehrsbeschränkung auf Gemeindegebiet einzuführen:

     Verbot für Motorwagen und Motorräder (Sig. 2.13 (2.03, 2.04))
     Zusatztafel: Land- und forstwirtschaftliche Fahrten sowie mit Bewilligung der Gemeinde gestattet
     -Luzein, Pany, Tratzastrasse ab Parkplatz Börtji, bergwärts 2‘775‘452/1‘200‘625

     Parkieren verboten (Sig. 2.50)
     Zusatztafel: Beidseitig der Strasse
    -Luzein, Pany, Tratzastrasse ab der Abzweigung Tratzastrasse – Castannastrasse bis Parkplatz Börtji 2‘775‘802/1‘200‘485  -  2‘775‘466/1‘200‘615
    -Luzein, Pany, auf der Nuoiserstrasse zwischen der Abzweigung Tratzastrasse – Nuoiserstrasse (Parkplatz Börtji) und der Abzweigung Plattiserstrasse
    - Nuoiserstrasse 2‘774‘975/1‘200‘520  -  2‘775‘472/1‘200‘600  

2. Mit dieser Massnahme soll das unnötige Befahren der Gemeindestrasse sowie das ungeordnete Parkieren vor dem Fahrverbot unterbunden werden.

3. Die geplante Verkehrsbeschränkung wurde vorgängig am 17. Mai 2021 von der Kantonspolizei gestützt auf Art. 7 Abs. 2 EGzSVG genehmigt.

4. Einwendungen und Stellungnahmen im Zusammenhang mit der geplanten Verkehrsanordnung können innerhalb von 30 Tagen seit der
   Veröffentlichung beim Gemeindevorstand Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany,  eingereicht werden. Nach Prüfung der eingegangenen
   Stellungnahmen entscheidet die Gemeinde und publiziert ihren Beschluss im Kantonsamtsblatt mit einer Rechtsmittelbelehrung an das Verwaltungsgericht.