Unbefugter Wasserbezug | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Unbefugter Wasserbezug

Es wurde vermehrt festgestellt, dass Wasserbezüge ab Hydranten stattfinden. Die Hydrantenanlagen dienen als Feuerlöscheinrichtungen und dürfen grundsätzlich nicht für andere Zwecke benutzt werden. Ausnahmen können auf Gesuch hin bewilligt werden. Die Brunnenmeister werden vermehrt Kontrollen durchführen.