Neuigkeiten - Steuerinformationen/Provisorische Steuerrechnungen 2024
Falls sich das Einkommen und/oder Vermögen im Bemessungsjahr 2024 gegenüber der letzten definitiven Veranlagung stark verändert haben, kann beim Gemeindesteueramt schriftlich und begründet eine Korrektur der Steuerfaktoren (steuerbares und satzbestimmendes Einkommen und/oder Vermögen) beantragt werden. Sie erhalten dann Ende Januar 2025 eine aktuelle provisorische Rechnung zugestellt. Nach erfolgter definitiver Veranlagung werden die Differenzbeträge nachgefordert oder zurückerstattet. Für Auskünfte steht das Gemeindesteueramt Luzein gerne zur Verfügung. Telefon 081 300 32 20 / andrea.gabriel@luzein.ch