Neuigkeiten - Schneeräumung auf privaten Strassen
Im Sinne von Art. 4 des Schneeräumungsreglementes vom 1. Dezember 2016 sind die Schneepfosten auf den Privatstrassen durch die Strasseneigentümer bis am 1. November auf eigene Kosten selber zu setzen. Die Schneepfosten müssen über Terrain eine Mindesthöhe von 2 m aufweisen. Bei ungenügender oder fehlender Markierung werden die privaten Quartierstrassen nicht geräumt. Für den übrigen Winterdienst sind die Strasseneigentümer selber verantwortlich.