Neuigkeiten - Öffentliche Mitwirkungsauflage Kommunales räumliches Leitbild
Gestützt auf Kapitel 5.1.2 des kantonalen Richtplans sowie in Anwendung von Art. 4 Abs. 1 des kantonalen Raumplanungsgesetzes (KRG) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage des kommunalen räumlichen Leitbilds der Gemeinde Luzein statt.
Das KRL zeigt die langfristig angestrebte räumliche Entwicklung der Gemeinde und damit verbundene Umsetzungsstrategien auf. Es dient der Gemeinde als Orientierungsrahmen für raumbezogene Entscheidungen sowie als konzeptionelle Grundlage für die Ortsplanung.
Auflageakten:
Kommunales räumliches Leitbild der Gemeinde Luzein, bestehend aus:
- -Leitbildkarte 1 : 14‘000
- -Bericht
- -Grundlagenbericht
- -Auswertungsbericht des Zukunfts-Workshops vom 17. Januar 2020
Auflageort und Zeit:
Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany (während den ordentlichen Öffnungszeiten)
Die Unterlagen sind zudem auf der Homepage der Gemeinde Luzein (www.luzein.ch > Rubrik News) einsehbar.
Auflagefrist:
Freitag, 20. November 2020 – Montag, 21. Dezember 2020
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich Vorschläge und Einwendungen an den Gemeindevorstand Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany, einreichen.