Neuigkeiten - Öffentliche Auflage Projekt Chlus – Ergänzende Unterlagen Konzessionsgenehmigungsgesuch
Öffentliche Auflage vom 14. August 2023 bis 12. September 2023 gemäss Art. 52 ff. des Wasserrechtsgesetzes des Kantons Graubünden (BWRG; BR 810.100).
Die Repower AG beabsichtigt, die Wasserkraft der Landquart ab der bestehenden Zentrale in Küblis und an der Fassung Landquart oberhalb der bestehenden Zentrale Küblis sowie die Seitenbäche Ariesch-, Furner- und Schranggabach mit Wasserrückgabe in den Rhein bei Trimmis zur Stromerzeugung zu nutzen. Zum Zentralenstandort sowie zu den vorgesehenen Ersatzmassnahmen hat die Repower AG Ergänzungen nachgereicht. Mit dem am 14. Juli 2023 eingereichten Gesuch wird um die Erteilung sämtlicher erforderlichen spezialgesetzlichen Bewilligungen ersucht.
Das Genehmigungsgesuch im titelerwähnten Zusammenhang liegt im Verwaltungszentrum Sinergia, Ringstrasse 10, 7001 Chur, sowie in den Gemeinden Küblis, Luzein, Fideris, Jenaz, Furna, Schiers, Grüsch, Seewis, Landquart, Malans, Maienfeld, Zizers und Trimmis zur Einsicht auf. Für eine physische Einsichtnahme im Verwaltungszentrum Sinergia ist mit dem Empfang zwingend einen Termin zu vereinbaren (081 257 50 55). Die Unterlagen sind zudem auch elektronisch auf der Homepage des Amtes für Energie und Verkehr Graubünden unter der Rubrik "Aktuelles" einsehbar.
Wer von der Auflage berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Realisierung, Verhinderung oder Änderung hat (Art. 52 i.V.m. Art. 54 BWRG), ist berechtigt, schriftlich mit einer kurzen Begründung Einsprache gegen das Vorhaben zu erheben. Einsprachelegitimiert ist ferner, wer nach Bundesrecht dazu ermächtigt ist.
Einsprachen sind innert Auflagefrist dem Departement für Infrastruktur, Energie und Mobilität Graubünden, Ringstrasse 10, 7001 Chur, einzureichen.
Amt für Energie und Verkehr Graubünden