Neuigkeiten - Neuverpachtung der Gemeindelöser
Gestützt auf Art. 5 des Pachtreglements werden die Gemeindelöser per 1. April 2025 für eine Pachtdauer von sechs Jahren neu verpachtet. Pachtberechtigt sind bei vorhandenen Interessenten nur Betriebe, deren Betriebsleiter oder Betriebsleiterinnen hauptberuflich in der Landwirtschaft tätig sind. Das Betriebszentrum muss in der Gemeinde Luzein liegen und der Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin in der Gemeinde Luzein wohnhaft sein. Betriebe, deren Betriebsleiter altershalber aus den Direktzahlungen ausscheiden, verlieren die Pachtberechtigung.
Pachtberechtigte Betriebe können sich bis am 31. Januar 2025 beim Gemeindevorstand Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany, per A-Post schriftlich um eine Pachtparzelle bewerben.