Leseholzfreigabe | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Leseholzfreigabe

Ab sofort ist das Leseholzen im ganzen Gemeindewald gestattet. Als Leseholz gilt stehend dürres oder liegendes Holz mit weniger als 16 cm Brusthöhendurchmesser sowie Äste, Rinde, Schlagabfälle und lose Stöcke.

Küblis, 12.05.2020           Forstbetrieb Madrisa