Neuigkeiten - Informationen Steuern 2025
Informationen Steuern 2025
Rechnungsstellung provisorische Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2025
- Die Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2025 werden in einer ersten Phase provisorisch in Rechnung gestellt – Basis hiezu bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2024.
- Provisorische Kantons- und Bundessteuerrechnungen 2025 mit Beträgen unter CHF 300.-- werden nicht fakturiert.
Ratenzahlungen der Gemeindesteuern 2025
Ratenzahlungen für die Gemeindesteuern 2025 müssen schriftlich und begründet an das Steueramt Luzein, mit Angaben der gewünschten Ratenhöhe und den Zahlungsterminen, eingereicht werden. Ratenzahlungen für die Kantons- und Bundessteuern 2025 müssen bei der Steuerverwaltung des Kantons Graubünden beantragt werden.
Einreichen der Steuererklärungen 2025
Wir bitten Sie, die ausgefüllten Steuererklärungen 2025 (Hauptformular und Hilfsformulare sowie sämtliche Beilagen) an folgende Adresse einzureichen:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Elektronische Einreichung der Steuererklärung 2025
Die neue Version der Deklarationssoftware (Softax GR 2025 NP) steht ab sofort auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung zum Download zur Verfügung.
Für die elektronische Übermittlung jeder Steuererklärung wird ein eigener Passcode benötigt. Dieser wird zusammen mit der Steuererklärung zugestellt. Sie finden diesen auf der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2025 oder auf dem Hauptformular auf Seite 1 unten.
Bei allfälligen Fragen, die elektronische Einreichung der Steuererklärung 2025 betreffend, können Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden (E-Mail: Softax@stv.gr.ch) wenden.
Einreichefristen für die Steuererklärung 2025
- 31. März 2026
für unselbständig Erwerbstätige, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften. - 30. September 2026
für Selbständigerwerbende, Landwirte, einfache Gesellschaften und ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Graubünden.
Fristverlängerungen für die Steuererklärung 2025
Fristerstreckungsgesuche für die Steuerperiode 2025 sind daher, vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:
- online: www.stv.gr.ch (automatische Weiterleitung zu: ePortal Kanton GR)
- E-Mail: andrea.gabriel@luzein.ch
- Post: Steueramt Luzein, Panyerstrasse 39, 7243 Pany
- Die Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen:
- Persönliche Versicherungsnummer (AHVN13-Nummer: 756…)
- Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
- gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2025
Die Fristverlängerungsgesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der kantonalen Steuerverwaltung GR (www.stv.gr.ch) zu finden.
Vielen Dank für die Kenntnisnahme.
Gemeindesteueramt Luzein