Neuigkeiten - Einzäunung von Gemeindeboden
Für die beabsichtigte Einzäunung von Allmendboden zur Nutzung als Sitz- oder Autoabstellplatz ist dem Gemeindevorstand bis am 10. Mai 2024 ein schriftliches Gesuch einzureichen. Dem Gesuch ist ein Situationsplan der betroffenen Liegenschaft mit den vorgesehenen Zaunmassen beizulegen. Die im Jahre 2023 erteilten Bewilligungen gelten ohne Gegenbericht der Gesuchsteller im gleichen Rahmen auch pro 2024. Allfällige Änderungen sind dem Gemeindevorstand bekanntzugeben.
Die eingezäunte Fläche darf maximal 30 m2 betragen. Auf dem eingezäunten Gemeindeboden dürfen keine Terrain- oder baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Für die Einzäunung von Allmendboden ist eine jährliche Pauschale von CHF 100.-- zu entrichten.
Die vom Gemeindevorstand bewilligten Zäune sind so zu erstellen, dass die auf der Allmende weidenden Tiere ungehindert zirkulieren können. Die Gemeinde schliesst als Grundeigentümerin im Zusammenhang mit der Einzäunung von Allmendboden jegliche Haftungsansprüche für Unfälle oder Schäden aus. Die unbewilligte Einzäunung von Gemeindeboden bzw. allfälliger Zusatzflächen wird geahndet.