Neuigkeiten - Einleitung Revision Quartierplan "Matiel" mit Ausdehnung des Beizugsgebiets (1. Auflage) (2. Ausschreibung - Korrektur Parzellennummern Beizugsgebiet)
(2. Ausschreibung - Korrektur Parzellennummern Beizugsgebiet)
Gemäss Beschluss vom 27. Oktober 2020 und vom 10. November 2020 beabsichtigt der Gemeindevorstand, gestützt auf Art. 16 KRVO, die Revision des Quartierplans Matiel vom Januar 1985 mit Ausdehnung des Beizugsgebiets einzuleiten.
Zweck:
Überprüfung und Anpassung des Quartierplans Matiel vom Januar 1985 an die aktuell geltende Grundordnung, das übergeordnete Recht sowie an die heutigen Bedürfnisse. Überprüfung und zweckmässige Anpassung der Erschliessung im erweiterten Beizugsgebiet, namentlich betreffend die östliche Erweiterung der Matielerstrasse. Prüfen, ob die Quartiersrasse ausparzelliert und durch die Gemeinde übernommen werden soll.
Beizugsgebiet:
Bisheriges Quartierplangebiet gemäss „Alter Bestand 1 : 500“, heute umfassend die Grundstücke Nrn. 1486, 1681, 1682, 1683, 1684, 1687, 1688, 1689, 1690, 1691, 1693, 1694, 1695, 1696, 1697 und 1864
Erweiterung des Beizugsgebietes um folgende Grundstücke: Nrn. 1625, 1679, 1680, 1692, 1700, 1707, 1708 und 2053
Auflageakten:
- Quartierplan Matiel vom Januar 1985 mit sämtlichen Bestandteilen
- Plan „Beizugsgebiet Alter Bestand 1 : 500“
- Plan „Beizugsgebiet Revision/Neuer Bestand 1 : 500“
- Tabelle Flächenverzeichnis Beizugsgebiet Alter Bestand
- Tabelle Flächenverzeichnis Beizugsgebiet Neuer Bestand
Auflagefrist:
Vom 13. November bis 14. Dezember 2020 bei der Gemeindeverwaltung im Gemeindehaus Pany während den ordentlichen Schalterstunden.
Einsprachen:
Gegen die beabsichtigte Einleitung der Revision des Quartierplans Matiel mit Ausdehnung des Beizugsgebiets kann während der vorerwähnten Auflagefrist beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Einsprache erhoben werden (Art. 16 KRVO).
Pany, 13.11.2020 Gemeindevorstand Luzein