Neuigkeiten - Demission von Mitgliedern einer Gemeindebehörde oder Kommission
Am 31. Dezember 2021 läuft die dreijährige Amtsdauer der von der Gemeindeversammlung und dem Gemeindevorstand gewählten Behörden- und Kommissionsmitglieder ab.
Gestützt auf Art. 10 der Gemeindeverfassung hat jedes Mitglied einer Gemeindebehörde oder Kommission seine Demission spätestens bis zum 31. August vor der jeweiligen Wahl dem Gemeindevorstand schriftlich mitzuteilen.