Beschwerdeauflage Ortsplanung, Umsetzung Moorlandschaft ML-320 Tratza | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Beschwerdeauflage Ortsplanung, Umsetzung Moorlandschaft ML-320 Tratza

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 19. Juni 2026 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Luzein statt.

Gegenstand:
 Teilrevision der Ortsplanung: Umsetzung der Moorlandschaft ML-320 Tratza

Auflageakten:
- Zonenplan 1:10'000 Teilrevision Moorlandschaft Tratza
- Reglement über die konkretisierten Schutzziele für die Moorlandschaft ML-320 Tratza von nationaler Bedeutung (Schutzzielreglement)

Grundlagen (zur Information):
- Planungs- und Mitwirkungsbericht inkl. Beilage

Auflagefrist: 30 Tage (vom 3. Juli 2026 bis 3. August 2026)

Auflageort/Zeit: 
Gemeindeverwaltung Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany während der Öffnungszeiten sowie auf der Webseite der Gemeinde Luzein 

Änderungen nach der Mitwirkungsauflage:
Im Schutzzielreglement wurde in Artikel 3 der Absatz 3 gestrichen.

Planungsbeschwerden/Einsprachen:
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung haben oder nach Bundesrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum schriftlich bei der Regierung Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung einreichen.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht bezüglich der Ortsplanung nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein