Beschwerdeauflage Ortsplanung (mit Auflage Rodungsgesuch) | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Beschwerdeauflage Ortsplanung (mit Auflage Rodungsgesuch)

In Anwendung von Art. 48 Abs. 4 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) und Art. 5 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) findet die Beschwerdeauflage bezüglich der von der Gemeindeversammlung am 20. Juni 2025 beschlossenen Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Luzein statt. Gleichzeitig wird das dazu erforderliche Rodungsgesuch öffentlich aufgelegt.

Gegenstand:   Teilrevision der Ortsplanung (Revision Teil Luzein)

Auflageakten Ortsplanung:
- Baugesetz
- Zonenplan 1:2000 Castanna / Riedwies
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Buchen
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Dalvazza / Luzein
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Pany
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Putz
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:10'000 Luzein Süd
- Zonenplan 1:10'000 Luzein Nord
- Genereller Gestaltungsplan 1:500 Hotelzone
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Castanna / Riedwies
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Buchen
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Dalvazza / Luzein
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Pany
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Putz
- Genereller Erschliessungsplan 1:10’000 Verkehr, Luzein Süd
- Genereller Erschliessungsplan 1:10’000 Verkehr, Luzein Nord
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Ver- und Entsorgung, Castanna / Riedwies
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Ver- und Entsorgung, Buchen
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Ver- und Entsorgung, Dalvazza / Luzein
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Ver- und Entsorgung, Pany
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Ver- und Entsorgung, Putz
- Genereller Erschliessungsplan 1:10’000 Ver- und Entsorgung, Luzein Süd
- Genereller Erschliessungsplan 1:10’000 Ver- und Entsorgung, Luzein Nord

Auflageakten Rodungsgesuch:    - Rodungs- und Aufforstungsplan 1:1000 Matiel
                                                        - Rodungsformular

Grundlagen (zur Information):     - Planungs- und Mitwirkungsbericht inkl. Beilagen
                                                        - Bericht Gewässerraumausscheidung
                                                        - Varianten-Evaluation Verkehrserschliessung Matiel

Auflagefrist:                                   30 Tage (vom 11. Juli 2025 bis 11. August 2025)

Auflageort/Zeit:                             Gemeindeverwaltung Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany während der Öffnungszeiten sowie auf der Webseite der Gemeinde Luzein 

Änderungen nach der zweiten Mitwirkungsauflage (betrifft die Zonenpläne):
- Auf den Parzellen Nr. 895 und 892 wird statt einer Zone für Grünfläche eine Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen ausgeschieden.
- Beim Stall auf der Parzelle Nr. 1574 wird auf eine Kennzeichnung als wertvolle Baute verzichtet.
- Das Wohnhaus auf der Parzelle Nr. 1561 wird als «bemerkenswerte Baute» (statt erhaltenswert) gekennzeichnet.
- Die Parzelle Nr. 1587 verbleibt vollumfänglich in der W2 (über 50% überbaut). 
- Die Parzelle Nr. 1821 wird der Zone für Kleinbauten und Nebenanlagen zugewiesen. 
- Auf den Parzellen Nr. 967, 1135, 710, 2030 und 2015 werden keine Bauverpflichtungen festgelegt (bereits im Bau).
- Auf der Parzelle Nr. 1852 wird keine Bauverpflichtung festgesetzt (massgebend sind Art. 19c KRG sowie Art. 12 Abs. 1 BauG).

Planungsbeschwerden/Einsprachen: 
Personen, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an einer Anfechtung haben oder nach Bundesrecht oder kantonalem Spezialrecht dazu legitimiert sind, können innert 30 Tagen seit dem heutigen Publikationsdatum schriftlich bei der Regierung Planungsbeschwerde gegen die Ortsplanung und/oder Einsprache gegen das Rodungsgesuch einreichen.

Umweltorganisationen:
Umweltorganisationen üben ihr Beschwerderecht bezüglich der Ortsplanung nach Massgabe von Art. 104 Abs. 2 KRG aus, d.h. sie melden sich innert der Beschwerdefrist beim kantonalen Amt für Raumentwicklung (ARE) an und reichen danach gegebenenfalls eine Stellungnahme ein.