Neuigkeiten - Bauwesen/Wohnungsbau: Änderung Steuerung Schutzraumbau
Die Gemeinde Luzein wurde vom Amt für Militär und Zivilschutz GR darüber in Kenntnis gesetzt, dass per 01. Januar 2025 die Steuerung Schutzraumbau in vielen Beurteilungsgebieten, so auch in der Gemeinde Luzein, ändert. Die Schutzraumbaupflicht für Bauvorhaben mit weniger als 8 Zimmern kann jedoch nach wie vor in allen Beurteilungsgebieten mit dem Ersatzbeitrag abgegolten werden.
Für Baugesuche mit 8 Zimmern oder mehr, deren Genehmigung ab dem 1. Januar 2025 zu erwarten sind, gilt nachfolgendes:
- Gemäss der aktuellen Schutzplatzbilanz der Gemeinde Luzein müssen beim Neubau von Wohnhäusern ab 8 Zimmern Schutzräume gebaut werden. Die Fraktionen St. Antönien und Ascharina sind aufgrund deren höherer Schutzplatzbilanz hiervon ausgenommen. Diese aktuelle Schutzplatzbilanz, basierend auf den Zahlen von Ende 2023, wurde der Gemeinde vom Amt für Militär und Zivilschutz mitgeteilt.
In den Fraktionen St. Antönien und Ascharina kann die Bauherrschaft wie bisher wählen, ob sie den Schutzraum bauen will oder die Schutzraumbaupflicht mit dem Ersatzbeitrag abgelten möchte.