Pilze | Gemeinde Luzein

Pilze

Neuigkeiten - Pilze

Gestützt auf das Gesetz über den Schutz von Pflanzen und Pilzen vom 8. Juni 1975 sowie der Verordnung über den Schutz der Pilze von der Regierung vom 9. Dezember 1996 gelten für das Sammeln von Pilzen die nachstehenden Bestimmungen (von der Regierung beschlossen am 27. Oktober 1998):

Schontage

Vom 1. bis 10. jeden Monats ist jegliches Sammeln von Pilzen verboten.

Tageskontingent

Eine Person darf pro Tag nicht mehr als insgesamt 2 kg von Pilzen aller Art sammeln.

Weitere Bestimmungen

Das Sammeln in Gruppen von mehr als 3 Personen, ausgenommen Familien und bewilligten Exkursionen, ist verboten.
Das mutwillige Zerstören von Pilzen ist verboten.
Das Verwenden von Rechen, Hacken und Geräten ist bei der Sammlung von Pilzen verboten.

Strafbestimmungen

Wer an Schontagen oder in Schutzgebieten Pilze sammelt, wird gemäss Art. 16 des Gesetzes über den Schutz von Pflanzen und Pilzen mit Haft oder Busse bestraft; in leichten Fällen kann eine Verwarnung ausgesprochen werden.

Gewerbekategorie

Dienstleistungen