Campieren & Zelten
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Parkplatzübersicht
Übersicht Parkplätze Pany
Übersicht Parkplätze St. Antönien
Übersicht Camping Parkplätze St. Antönien
C51 Holzboden
C53 Garstätt, nur Sommersaison (Sagaris) bei Postautohaltestelle
Gemäss Art 3 Abs 3 der "Ausführungsbestimmungen für die Parkplatzbewirtschaftung" ist Camping in der Gemeinde Luzein wie folgt definiert:
Als Campieren wird die Ausnivellierung des Fahrzeugs oder das Aufstellen von Tischen, Stühlen und Liegestühlen, Grill usw. und insbesondere das Schlafen im Fahrzeug bezeichnet.
Die Campingbewilligung ist nur auf den speziell mit «CAMPING» markierten Parkplätzen gültig. Diese befinden sich auf dem C51 Holzboden, C53 Garstätt (nur Sommersaison). NICHT gültig auf sämtlichen anderen Parkplätzen und dem restlichen Gemeindegebiet!
Es steht nur eine beschränkte Anzahl an Campingstellplätzen zur Verfügung.
Meldepflicht Campieren
Alle übernachtenden Gäste in der Gemeinde Luzein sind gästetaxenpflichtig und haben im Gegenzug Anrecht auf die Vergünstigungen der Pany-St. Antönien Card.
Weitere Informationen zur Gästekarte
Die Gästekarten können über den am jeweiligen Standort angebrachten QR-Code erfasst werden.
Die Taxe inkl. Parkgebühr beträgt pro 24 Stunden CHF 28.00
Maximum 30 Tage
Information für Wohnwagen mit Zugfahrzeug
Das Zugfahrzeug zusammen mit dem Wohnwagen gelten als eine Einheit, wenn diese nicht mehr als einen Platz benötigen. Dann gilt die Gebühr von CHF 28.00/24 Std. für Wohnwagen und Zugfahrzeug.
Die Fahrzeuge dürfen nicht nebeneinander gestellt werden, ansonsten müssen für beide Fahrzeuge CHF 28.00/24 Std. bezahlt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit, das Zugfahrzeug auf den öffentlichen Parkplatz zu platzieren und für dieses die Tagesgebühr von CHF 10.00/24 Std. zu bezahlen.
Die Bewilligungen können über TWINT und die Parkingpay-App bezahlt, vorgängig (ca. 3 - 4 Arbeitstage) im Online-Schalter www.luzein.ch > Campingbewilligung gelöst oder zu den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gästeinformation Pany bar beglichen werden.
Barbezahlung an den Parkuhren nicht möglich!
Bitte verlassen Sie die Stellplätze sauber. Im Volg Pany und St. Antönien können zu den ordentlichen Öffnungszeiten einzelne Gebühren-Kehrichtsäcke gekauft werden. Diese können im Werkhof St. Antönien Platz oder bei den Kehrichthäuschen beim Skilift Pany, Sandegga oder bei der Kirche Luzein entsorgt werden. Entleerungen von Chemie-WCs und Abwasser sind verboten.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt.
Information Gästekarten: info@pany-stantoenien.ch
Gästeinformation Pany: +41 81 300 32 22
Zelten
Zelten auf privatem Boden ist ohne Zustimmung des Eigentümers nicht erlaubt.
Übernachtende Gäste unterliegen dem Gästetaxengestetz und sind taxenpflichtig. Im Gegenzug können Sie Pany-St. Antönien Cards beziehen und von den Vergünstigungen profitieren. Weitere Informationen zur Gästekarte
Die Gästetaxe pro Übernachtung und Person beträgt CHF 4.00
Kinder bis zum vollendeten 12. Altersjahr sind von der Taxe befreit.
Zeltlager
Für Zeltlager bitten wir Sie, sich beim Tourismusbüro in Pany zu melden, damit wir einen geeigneten Platz zuweisen können.
info@pany-stantoenien.ch
Tel. +41 81 300 32 22