Leitsätze | Gemeinde Luzein

Leitsätze

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Leitsätze der räumlichen Entwicklung

Auszug aus dem kommunalen räumlichen Leitbild der Gemeinde Luzein

Leitsätze Bevölkerungsentwicklung und Wohnen

  1. Die Luzein will sich bis 2030 zu einer Gemeinde mit gegen 1700 Einwohnern entwickeln. Dabei ist das Bevölkerungswachstum mit dem Infrastruktur-, dem Wohnraum- sowie dem Arbeitsplatz­angebot zu koordinieren. 
  2. Die Gemeinde Luzein will einerseits weiterhin junge Familien anziehen und andererseits ist das bereits gute Angebot für ältere Menschen noch weiter auszubauen. Eine gesunde soziale Durchmischung wird angestrebt. 
  3. Primär soll der Erstwohnungsbau gefördert werden.
  4. Bestehende Wohngebiete (insbesondere in den Dorfkernen) sind stärker zu verdichten.
  5. Eine gute Ortsbild- und Wohnqualität ist bei einer Verdichtung zu gewährleisten.
  6. Es wird auf eine Mobilisierung der noch unüberbauten Wohnbau­gebiete in Pany, Buchen und St. Antönien hingewirkt.

Leitsätze Siedlung und Ortsbild

  1. Die geschützte historische Bau- und Aussenraumsubstanz ist zu sichern und qualitätsvoll weiterzuentwickeln. 
  2. Der Förderung der baukulturellen Qualität ist eine hohe Bedeutung beizumessen. 
  3. Die regionaltypischen und in ihrer Struktur ursprünglichen Streusiedlungen sind zu erhalten.
  4. Im Sinne des Erhalts wertvoller historischer Bausubstanz wird die Umnutzung ungenutzter Ökonomiebauten zu Wohnzwecken angestrebt.
  5. Attraktive Grün- und Freiräume innerhalb der Siedlung tragen zur Wohnqualität bei. Bei der angestrebten qualitativen Verdichtung ist auf den Erhalt vorhandener sowie auf die Schaffung neuer Grün- und Freiräume zu achten.

Leitsätze Arbeiten und Gewerbe

  1. Tourismus, Landwirtschaft, Gewerbe/Kleingewerbe und Dienstleistungen sollen auch zukünftig die wichtigsten wirtschaftlichen Stützen der Gemeinde Luzein darstellen. 
  2. Der Gewerbe- und Industriestandort Dalvazza ist zu stärken.
  3. Zur Förderung des lokalen Gewerbes ist ausreichend Gewerbe­- und/oder Wohn-Gewerbezone vorzusehen. Bei Bedarf werden geeignete neue Flächen ausgewiesen.
  4. Es werden die erforderlichen Infrastrukturen für flexible Arbeitsplatzmodelle bereitgestellt.
  5. Für Pendler sind durch den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs attraktive Bedingungen zu schaffen.

Leitsätze Freiraum/Natur und Landschaft

  1. Der Schutz und die nachhaltige Sicherung wertvoller Objekte und Gebiete für Natur und Landschaft sollen gewährleistet sein. Besondere Beachtung sind der Moorlandschaft „Tratza/Pany", dem Gebiet „Plasseggen-Schijenflue", dem Gebiet „Rätikon" (Falknis bis Madrisa) sowie dem Gebiet „Stelserberg" zu schenken. 
  2. Die Naherholungsräume sind mit den Siedlungen zu vernetzen uns als Ganzes zusammenhängend zu entwickeln. 

Leitsätze Tourismus

  1. Der Tourismus der Gemeinde Luzein soll ökonomischer, ökologischer und gesellschaftlicher Hinsicht nachhaltig betrieben werden.
  2. Der Erholungswert der Landschaft ist zu erhalten und nach Möglichkeit angemessen weiterzuentwickeln.
  3. Die attraktive touristische Infrastruktur ist innovativ zu erhalten und weiterzuentwickeln (Qualität vor Quantität)
  4. Hotellerie und Gastgewerbe sind mit geeigneten Rahmenbedingungen zu fördern.
  5. Synergien zwischen Tourismus und Landwirtschaft sind zu nutzen.

Leitsätze Verkehr und Infrastruktur

  1. Die ÖV-Verbindungen sind, insbesondere in den Siedlungsgebieten, zu verbessern.
  2. Das Wander- und Bikewegnetz ist in Koordination mit dem touristischen Wegnetz gemäss der Gesamtmelioration anzupassen.
  3. Ein angemessenes Angebot an öffentlichen Parkplätzen ist dem gesamten Gemeindegebiet sicherzustellen.