Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung Umsetzung Moorlandschaft Tratza | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung Umsetzung Moorlandschaft Tratza

In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde statt.

Gegenstand:                                Teilrevision der Ortsplanung: Umsetzung der Moorlandschaft ML-320 Tratza

Auflageakten:
- Zonenplan 1:10'000 Teilrevision Moorlandschaft Tratza

Anhörungsakten Umsetzung Moorlandschaft von nationaler Bedeutung:
Festlegung der genauen Abgrenzung der Moorlandschaft ML-320 Tratza von nationaler Bedeutung im Sinne von Art. 3 Moorlandschaftsverordnung im Zonenplan 1:10'000 Teilrevision Moorlandschaft Tratza

Reglement über die konkretisierten Schutzziele für die Moorlandschaft ML-320 Tratza von nationaler Bedeutung (Schutzzielreglement)

Grundlagen:
- Planungs- und Mitwirkungsbericht Teilrevision Zonenplan
- Bericht Konkretisierung Abgrenzungen und Schutzziele Moorlandschaft ML-320 Tratza

Auflagefrist:                                  30 Tage (vom 15. Mai 2026 bis 14. Juni 2026)

 

Auflageort/Zeit:       Gemeindeverwaltung Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany während der Öffnungszeiten sowie auf der Webseite
                                  der Gemeinde Luzein 

Während der Auflagefrist können beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen zur Teilrevision der Ortsplanung eingereicht werden.