Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung mit Einspracheauflage Waldfeststellung sowie mit Informationsauflage Rodungsgesuch | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Öffentliche Mitwirkungsauflage Ortsplanung mit Einspracheauflage Waldfeststellung sowie mit Informationsauflage Rodungsgesuch

In Anwendung von Art. 13 der Raumplanungsverordnung für den Kanton Graubünden (KRVO) findet die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde statt. Gleichzeitig erfolgt in Anwendung von Art. 11 des kant. Waldgesetzes (KWaG) und Art. 13 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) die öffentliche Auflage der von den zuständigen Forstorganen festgestellten und vermessenen Waldgrenzen im Bereich Bauzone/Wald statt.

Gegenstand: Teilrevision der Ortsplanung (Revision Teil Luzein)

Auflageakten Ortsplanung:

- Baugesetz
- Zonenplan 1:2000 Castanna / Riedwies
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Buchen
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Dalvazza / Luzein
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Pany
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:2000 Putz
- Zonenplan und Genereller Gestaltungsplan 1:10'000 Luzein Süd
- Zonenplan 1:10'000 Luzein Nord
- Genereller Gestaltungsplan 1:500 Hotelzone
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Castanna / Riedwies
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Buchen
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Dalvazza / Luzein
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Pany
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Verkehr, Putz
- Genereller Erschliessungsplan 1:10’000 Verkehr, Luzein Süd
- Genereller Erschliessungsplan 1:10’000 Verkehr, Luzein Nord
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Ver- und Entsorgung, Castanna / Riedwies
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Ver- und Entsorgung, Buchen
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Ver- und Entsorgung, Dalvazza / Luzein
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Ver- und Entsorgung, Pany
- Genereller Erschliessungsplan 1:2000 Ver- und Entsorgung, Putz
- Genereller Erschliessungsplan 1:10’000 Ver- und Entsorgung, Luzein Süd
- Genereller Erschliessungsplan 1:10’000 Ver- und Entsorgung, Luzein Nord

Grundlagen (zur Information): - Planungs- und Mitwirkungsbericht
                                                    - Rodungsgesuch Maliet/Plan

Auflagefrist: 30 Tage (vom 15. November bis 15. Dezember 2024)

Auflageort/Zeit:   Gemeindeverwaltung Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany
während den Öffnungszeiten sowie auf der Webseite der Gemeinde Luzein

Die ordentliche Auflage des Rodungsgesuches nach Art. 8 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) mit Eröffnung der Einsprachefrist findet erst zu einem späteren Zeitpunkt parallel zur ortsplanerischen Beschwerdeauflage nach Art. 101 Abs.1 des Raumplanungsgesetzes für den Kanton Graubünden (KRG) statt. Die entsprechende Publikation wird gleichzeitig wie die Publikation der Gemeindeabstimmung über die Ortsplanungsrevision erfolgen.

Einsprachen gegen Waldfeststellung:

Gegen die im Zonenplan neu eingetragenen Waldgrenzen kann innert 30 Tagen seit dem Publikationsdatum schriftlich beim Amt für Wald und Naturgefahren (AWN), Ringstrasse 10, 7001 Chur, Einsprache erhoben werden. Ohne Einsprache treten die Waldfeststellungen in Kraft.

In Bezug auf die Biotope von nationaler Bedeutung ist zu beachten, dass mit der Festlegung der Naturschutzzonen und Trockenstandortzonen die genaue Abgrenzung der Objekte gemäss Art. 3 bis 5 der Biotopschutzverordnungen des Bundes erfolgt. Wer ein schutzwürdiges Interesse hat, kann beim Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU) eine Sachverhaltsüberprüfung zur Abgrenzung beantragen und eine förmliche Feststellungsverfügung verlangen. Die vorliegende Mitwirkungsauflage gilt als Anhörung im Sinne der betreffenden Schutzverordnungen des Bundes. 

Während der Auflagefrist können beim Gemeindevorstand schriftlich Vorschläge und Einwendungen zur Teilrevision der Ortsplanung eingereicht werden.