Neuigkeiten - Informationen Steuern 2024
Einreichen der Steuererklärungen 2024
Wir bitten Sie, die ausgefüllten Steuererklärungen 2024 (Hauptformular und Hilfsformulare sowie sämtliche Beilagen) an folgende Adresse einzureichen:
Kantonale Steuerverwaltung GR
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur
Die Steuererklärung kann zusammen mit den Beilagen elektronisch eingereicht werden. Die neue Version der Deklarationssoftware (Softax GR 2024 NP) steht ab sofort auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung zum Download zur Verfügung. Für die elektronische Übermittlung jeder Steuererklärung wird ein eigener Passcode benötigt. Dieser wird zusammen mit der Steuererklärung zugestellt. Sie finden diesen auf der Aufforderung zur Einreichung der Steuererklärung 2024 oder auf dem Hauptformular auf Seite 1 unten.
Bei allfälligen Fragen, die elektronische Einreichung der Steuererklärung 2024 betreffend, können Sie sich an die Kantonale Steuerverwaltung Graubünden (E-Mail: Softax@stv.gr.ch) wenden.
Einreichefristen für die Steuererklärung 2024
- 31. März 2025
für Unselbständige, Schüler, Studenten, Rentner, Erwerbslose sowie Erbengemeinschaften. - 30. September 2025
für Selbständigerwerbende, Landwirte, einfache Gesellschaften und ausserhalb des Kantons wohnhafte Personen mit Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Graubünden.
Steuerformulare 2024 in Papierform
Aufgrund des digitalen Umbaus bei der Kantonalen Steuerverwaltung Graubünden (neue Veranlagungsanwendung VANP) können keine Papierformulare zugestellt werden. Es werden ausschliesslich Aufforderungen zur Einreichung der Steuererklärungen versandt. Steuerpflichtige, welche die Steuerformulare weiterhin in Papierform wünschen, dürfen sich mit dem Steueramt Luzein in Verbindung setzten.
Fristverlängerungen Steuererklärung 2024
Fristerstreckungsgesuche für die Steuerperiode 2024 sind daher, vor Ablauf der Einreichefrist, wie folgt einzureichen:
- online: www.stv.gr.ch (automatische Weiterleitung zu: ePortal Kanton GR)
- E-Mail: andrea.gabriel@luzein.ch
- Post: Steueramt Luzein, Panyerstrasse 39, 7243 PanyDie
- Fristerstreckungsgesuche sind mit folgenden Angaben einzureichen:
- Persönliche Versicherungsnummer (AHVN13-Nummer: 756…)
- Name, Vorname und Wohnsitzgemeinde
- gewünschte Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2024
Die Fristverlängerungsgesuche werden nur dann beantwortet, wenn diesen nicht oder nur teilweise entsprochen werden kann.
Rechnungsstellung provisorische Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2024
- Die Gemeinde-, Kantons- und Bundessteuern 2024 werden in einer ersten Phase provisorisch in Rechnung gestellt – Basis hiezu bilden grundsätzlich die definitiven Steuerfaktoren der Steuerperiode 2023.
- Provisorische Kantons- und Bundessteuerrechnungen 2024 mit Beträgen unter CHF 300.-- werden nicht fakturiert.
Steuerveranlagungen
Bei der Kantonalen Steuerverwaltung wird ab der Steuerperiode 2024 ein neues Veranlagungsprogramm eingesetzt. Durch diese Umstellung gab es bereits in der Vergangenheit Verzögerungen im Veranlagungsablauf. Die Schulung des neuen Programmes durch die Steuerverwaltung findet im März 2025 statt - somit können die Veranlagungsarbeiten erst ab April 2025 erfolgen. Es wird somit leider auch bei den Veranlagungen 2024 Verzögerungen geben. Wir sind bemüht, die Steuerveranlagungen so rasch wie möglich abzuschliessen und den Steuerpflichtigen zuzustellen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie die Steuerklärungen 2024 trotzdem fristgerecht einreichen. Sie helfen uns damit, die Verzögerungen möglichst klein zu halten.
Gemeindesteueramt Luzein