Betriebs- und Strukturdatenerhebung 2021 | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Betriebs- und Strukturdatenerhebung 2021

Direktzahlungsberechtigte und für den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) angemeldete Betriebe müssen die Strukturdaten während des Interneterfassungs-Fensters vom 28. Januar – 11. Februar 2021 über das agriPortal eingeben.
Kurzanleitungen zur Interneterfassung sind direkt im agriPortal eingefügt oder können auf der Webseite des Amtes für Landwirtschaft und Geoinformation (www.alg.gr.ch) heruntergeladen werden (Dienstleistungen > Landwirtschaft > Strukturerhebung > Erhebung Januar/Februar).

Die Strukturdatenerhebung findet von Ende Januar bis Mitte Februar 2021 statt. Für die Meldung sind drei Daten verbindlich:

- Für die allgemeinen Angaben, insbesondere zu Bewirtschafter/in: Stand am 31. Januar 2021

- Für die Angaben zu den Tieren: Beim Rindvieh und den Equiden sind keine Angaben nötig, für alle anderen Tiere ist der Durchschnittsbestand vom Jahr 2020 und zusätzlich die effektive Anzahl am 1. Januar 2021 anzugeben, sowie die Anzahl gesömmerter Tiere und die Sömmerungsdauer 2020
Wichtig: Für die Berechnung der Beiträge ist der Durchschnittsbestand massgebend und muss deshalb zwingend vorhanden sein.

- Für die Angaben zu den Flächen: Hier ist die voraussichtliche Situation am 1. Mai 2021 korrekt zu melden, d.h. alle Parzellen und die dort geplanten Hauptkulturen

Laut der Tierseuchengesetzgebung und für die statistischen Informationen sind, neben den Landwirtschaftsbetrieben, auch sämtliche Hobbytierhaltungen mit Huf- oder Klauentieren, Neuweltkameliden, Geflügel oder Bienen zu registrieren und dem Bund zu melden. Ebenfalls erfasst werden müssen die Fischhaltungsbetriebe. Massgebend dabei ist die Haltung und nicht deren Eigentum.

Die Formulare sind zu Hause auszufüllen und bis spätestens am 15. Februar 2021 per A-Post an die Gemeindeverwaltung Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany, zu retournieren.

Ab 2020 müssen die Dokumente Betriebsangaben und die Mutationsübersicht der Interneterfasser nur noch vom Bewirtschafter unterschrieben werden. Bei den Papiermeldern müssen immer noch der Tierhalter und der Gemeindeverantwortliche unterschreiben.
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben ist der Bewirtschafter/die Bewirtschafterin selber verantwortlich. Falsche Angaben führen zur Kürzung und zur Streichung von Beiträgen. Zudem müssen Sanktionen eingeleitet werden.