Beitragsgesuche an die Jugendsportförderung 2025 | Gemeinde Luzein

Neuigkeiten - Beitragsgesuche an die Jugendsportförderung 2025

Die Gemeinde Luzein gewährt an Vereine und Organisationen, die sich über wesentliche Aktivitäten im Rahmen der Jugendsportförderung ausweisen können, Beiträge. Die Beiträge sind zweckgebunden für die Jugendsportförderung des Vereins einzusetzen. Beiträge werden nur für Jugendliche ausgerichtet, welche regelmässig Trainings und Übungen besuchen.

Beitragsberechtigt sind alle Vereine/Organisationen, die Jugendlichen mit Wohnsitz in der Gemeinde Luzein sportliche Aktivitäten anbieten und durch geschulte Leiter betreuen. Vereine/Organisationen mit Sitz in der Gemeinde Luzein werden speziell gefördert.

Die interessierten Vereine haben die Gesuche zur Ausrichtung der Jugendsportförderungsbeiträge pro 2025 bis am 4. April 2025 an den Gemeindevorstand Luzein, Gemeindehaus, Panyerstrasse 39, 7243 Pany, einzureichen und folgende Unterlagen beizulegen:

  • Mitgliederverzeichnis der Jugendlichen bis zum 20. Altersjahr, welche regelmässig die Trainings und Übungen besuchen, mit Alters- und Wohnsitzangabe (Stand: 31. Dezember 2024)
  • Anzahl Jugendliche, die einem höheren Kader angehören, mit Namensangabe, Kaderzugehörigkeit und Alter
  • Trainingsplan
  • Vorgesehene Wettkämpfe
  • Anzahl Leiter und deren Ausbildung